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03.11.2006 
Mannesmann-Prozess

Kopper soll aussagen, Gent weigert sich

Am dritten Verhandlungstag im Mannesmann-Prozess hat die Verteidigung des früheren Vorstandschefs Klaus Esser den früheren Deutsche-Bank-Chef Hilmar Kopper und weitere prominente Manager und Politiker als Zeugen benannt. Ex-Vodafone-CEO Chris Gent ließ dem Gericht indes mitteilen, er ziehe es diemal vor, zu schweigen.

HB DÜSSELDORF. Kopper war in den 90-er Jahren Aufsichtsratsvorsitzender bei Mannesmann. Nach dem Willen der Esser-Verteidiger soll der Ex-Bankier zum Vergütungssystem für den Mannesmann-Vorstand Stellung nehmen. Auch der ehemalige Bundesforschungsminister Heinz Riesenhuber (CDU) und Ex-Ruhrgas-Chef Klaus Liesen sollen als ehemalige Aufsichtsräte erstmals im Mannesmann-Verfahren aussagen.

Anders als im ersten Mannesmann-Prozess will der frühere Vodafone-CEO Sir Christopher Gent bei der Neuauflage des Prozesses nicht aussagen. Gent wolle von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Drees am dritten Verhandlungstag am Freitag. Die Aussage von Gent war für den 10. Januar vorgesehen.

Die Esser-Verteidiger wollen mit einer Reihe von Anträgen beweisen, dass Leistungsprämien bei Mannesmann seit 1995 üblich waren. Für die Erfolgsprämien habe es keine vorherigen Vereinbarungen gegeben, dennoch sei den Führungskräften bewusst gewesen, dass bei besonderen Wertsteigerungen Prämien gezahlt würden. Angesichts der Wertsteigerung durch Essers Strategie sei dessen Prämie nicht nur zulässig, sondern auch angemessen und im internationalen Vergleich nicht überhöht.

Bei der Neuauflage des Mannesmann-Prozesses verhandelt das Landgericht gegen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, Klaus Esser und vier weitere Angeklagte wegen des Vorwurfs der schweren Untreue oder der Beihilfe dazu. Dabei geht es um die Ausschüttung von 57 Millionen Euro Prämien im Zuge der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunker Vodafone im Jahr 2000. Das Landgericht hatte alle Angeklagten 2004 freigesprochen. Dieses Urteil war später vom Bundesgerichtshof aufgehoben und der Fall an das Landgericht zurückverwiesen worden.

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