Man muss das nicht glauben, vielleicht ist Falk doch der Betrüger, für den ihn die Strafverfolger halten. Aber die Frage ist legitim: Hat die Justiz tatsächlich ausreichend Fachleute, um Vorgänge aus der globalisierten Welt des Geldes noch richtig beurteilen zu können?
Die deutsche Justiz tut sich zumindest schwer mit dem Heranzüchten von Wirtschaftsexperten. Denn gegenüber den viel Geld zahlenden Anwaltskanzleien steht der Staatsdienst bei gut ausgebildeten Assessoren nicht hoch im Kurs. Noch am ehesten finden Frauen daran Gefallen - weil die Familienplanung im öffentlichen Dienst nicht leidet.
Zwar gibt es in allen Bundesländern spezielle Wirtschaftsstrafkammern und Schwerpunktstaatsanwaltschaften wie die in Bochum, die nun so energisch gegen vermeintliche Steuersünder wie Klaus Zumwinkel vorgeht. Aber die werden nicht immer gleich mit Spezialisten besetzt. "Training on the Job" sei das, sagt ein Richter, der lieber anonym bleibt. "Learning by Doing." "Hin und wieder bekommen Richter mal Fortbildungen", sagt auch Strafrechtsprofessor Rönnau. "Aber sonst sind die auf sich allein gestellt."
Eine Fortbildungspflicht existiert nicht. Und bei den unterschiedlichen Verdiensten zwischen Anwälten und Richtern lässt sich an zwei Fingern abzählen, wie groß die Motivation ist, sich weiterzubilden.
In Hamburg und Düsseldorf ist der Gehaltsunterschied leicht zu erkennen. Falks Anwalt Thomas, immer elegant gekleidet, reist in der Regel per Chauffeur zu den Prozessen. Sengeras Verteidiger Eberhard Kempf bringt stets seinen eigenen Protokollanten mit in die Sitzung, der alles Gesagte mitstenografiert - für eine eventuelle Revision. Und Kempfs Christian Richter, ein Mensch gewordener Rübezahl, lässt sich von einer Begleiterin regelmäßig Kaffee nachschenken - im Silberbecher.
Die Justiz dagegen muss sich mit altersschwachen "Beamern" herumplagen. "Wir haben das vorher geprobt", sagt Richterin Koppenhöfer am vierten Verhandlungstag des Sengera-Prozesses entschuldigend, als das Gerät nicht gleich anspringt.
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