Ein ungleicher Kampf. Denn im Gegensatz zu Richtern und Staatsanwälten haben Anwälte zugleich viel Zeit. "Prozessverschleppung" nennt es die Justiz.
Sie hat deshalb damit begonnen, das Problem auf ihre Weise zu lösen. Immer häufiger üben sich Gerichte und Staatsanwaltschaften in "Notwehr" und lassen sich auf Deals ein. Prominente Beispiele gibt es zuhauf. Erst kürzlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem seiner Urteile die Situation resigniert in folgende Worte gefasst: "Verfahren, in denen (...) keine verfahrensabkürzende Absprache zustande kommt, können nicht mehr in angemessener Zeit begonnen und abgeschlossen werden."
Etwa das Mannesmann-Verfahren um Millionenabfindungen für Manager: Nach knapp drei Jahren, einem Urteil und einer Revision gingen Gericht und Staatsanwaltschaft in der Neuauflage schon nach wenigen Tagen den Weg des geringsten Widerstands. Mit Einverständnis aller wurde das Verfahren flugs gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt.
Oder der VW
-Korruptionsprozess: Gleich drei Täter - von Ex-Personalvorstand Peter Hartz bis hin zum Ex-SPD-Abgeordneten und früheren Betriebsrat Günter Lenz - ließen sich auf Deals ein. Wer gestand oder einen Strafbefehl akzeptierte, wurde ohne Tataufklärung im Prozess innerhalb von maximal zwei Tagen abgeurteilt - und erhielt eine milde Strafe. "Skandalös" lautete die sprachliche Reaktion der Politik auf diese Verfahren - eine politische Reaktion blieb bis heute aus.
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