0 Bewertungen
08.07.2005 
Urteil: Zwei Mitspieler einer Tippgemeinschaft gehen leer aus

Lottospieler muss Millionengewinn nicht teilen

Ein Lottospieler aus der Pfalz muss seinen Gewinn von 7,3 Millionen Euro nicht mit zwei ehemaligen Freunden teilen. Das Landgericht Koblenz entschied am Freitag, für das Gewinnspiel vom Oktober 2003 habe keine Tippgemeinschaft bestanden. Zwei angebliche Mitspieler hatten geklagt, weil sie sich um ihre Anteile von jeweils 2,4 Millionen Euro betrogen sahen.

HB KOBLENZ. Der Lottogewinner hatte mit einer Kundenkarte gespielt, die auf seinen Namen lautete. Die beiden angeblichen Mitspieler aus Rodalben hatten vor Gericht ausgesagt, sie hätten die Namen aller drei Spieler auf die Rückseite der ausgedruckten Spielquittung geschrieben. Laut Urteil ist die fragliche Quittung jedoch nicht beschriftet. Die Kriminalpolizei hatte keine Manipulation der Spielquittung feststellen können.

Die von dem Gewinner vorgelegte Quittung weicht allerdings vom Aussehen normaler Quittungen ab. In dem Verfahren hatte die Lotto Rheinland GmbH-Pfalz eingeräumt, dass möglicherweise jede tausendste Spielquittung fehlerhaft ist.

Nach Überzeugung der Kammer steht nicht fest, dass eine Tippgemeinschaft bestand. Die Kammer sei nicht überzeugt von den Aussagen der beiden angeblichen Mitspieler, sagte der Vorsitzende Richter. So habe sich einer der beiden von dem Gewinner zu einem Wochenendurlaub nach München einladen lassen, obwohl ihm doch angeblich ein Anteil des Gewinns gehört habe.

Der Anwalt der Kläger will eine Berufung vor dem Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz prüfen. Bislang habe das Verfahren die beiden Kläger 140 000 Euro gekostet.

Artikel bewerten:
  • 1 Stern
  • 2 Sterne
  • 3 Sterne
  • 4 Sterne
  • 5 Sterne
Anzeige

Weitere Beiträge aus dem Ressort

Anzeige

Blogkommentare zu diesem Artikel

Jobsuche und Gehaltsvergleich

Der Jobturbo durchsucht für Sie mehr als 215.000 Stellenanzeigen in über 36 deutschen Stellenbörsen.

Wettbewerb

Deutschlands Beste Arbeitgeber 2010 gesucht! 

Deutschlands beste Arbeitgeber gesucht!

Das Great Place to Work Institute Deutschland führt alljährlich die Benchmarkstudie „Deutschlands Beste Arbeitgeber“ durch. Machen Sie mit! Informationen und Anmeldeformulare zum aktuellen Wettbewerb finden Sie hier. Das Handelsblatt ist Kooperationspartner der Aktion. WEB-Link


weiterHandelsblatt Quiz

Business Behaviour: Das perfekte Dinner mit dem Chef

Los geht's!Höflichkeit und gute Manieren sind im Job oft entscheidend. Neben alltäglichen Fallen während der Bürozeit, lauern nach Feierabend eher exotische Fettnäpfchen. Wissen Sie, was zu tun ist, wenn Sie ganz groß ausgehen?
Testen Sie Ihr Wissen!