„Was früher ein Gentlemen’s-Agreement an der Bar war und als clever galt, ist heute blitzgefährlich“, urteilt Michael Kliemt, Arbeitsrechtler in Düsseldorf. Kartellabsprachen sind für Top-Leute heikel – es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch hier Freiheitsstrafen verhängt werden.
DÜSSSELDORF. Gleich drei Führungkräfte vom Aufzughersteller Schindler mussten sofort ihren Hut nehmen. Ihre Karriere hat mindestens einen dicken Riss, vermutlich ist sie ganz zu Ende. Die drei hatten zusammen mit ihren Branchenkollegen von Thyssen-Krupp, Kone und Otis verbotene Kartellabsprachen getroffen, so den Wettbewerb behindert und den Kunden überhöhte Preise abverlangt. Über Jahre. Die Strafe ist beispiellos: Die EU hat diese führenden Aufzug-Hersteller zu einer Milliarde Euro Strafe verdonnert.
Die Geschädigten sind Versicherungen, Immobilienfonds, Industrieunternehmen, Wohnungsgesellschaften und vermögende Privatpersonen, die für die Wartungsverträge viel mehr Geld bezahlen mussten als nötig. Deren Gesamtschaden dürfte in die Milliarden gehen. Und von denen drohen nun zivilrechtliche Schadenersatzprozesse, die größte Immobiliengruppe Österreichs hat bereits ein Verfahren eingeleitet.
Das Überraschende ist in derlei Fällen für Bernd Meyring, Kartellrechtler von der Anwaltskanzlei Linklaters: „Oft haben diese Täter nicht mal ein Unrechtsbewusstsein.“ Er berichtet von Leuten – gerade auf den unteren Ebenen –, die sagten, sie wüssten nicht mal, dass derlei Verhalten strafbar ist.
Wie sich diese Fälle abspielen? Manchmal ist der Tatort ein Flughafenhotel, wo sich konspirativ mehrere Manager treffen, um verbotene Absprachen zu treffen, und ein Kartell bilden. Um den Kunden überzogene Preise abzuknöpfen. Manchmal ist es auch viel profaner: Dann treffen sich verschiedene Leute mal in größerer, mal in kleinerer Runde aus diversen Hierarchie-Ebenen in diversen Konstellationen – aber in formellen Meetings in ordentlich gebuchten Hotelräumen. Die ähneln dann fast Verbandstreffen. Mit allem Drum und Dran: Da wird die Reise firmenintern offiziell über die Reisekostenstelle gebucht und später auch abgerechnet. „Das macht es den Kartellbeamten leicht, sie brauchen nur in die Abrechnungen der Firma schauen“, urteilt Anwalt Meyring.
Was diese Führungkräfte genau tun? Sie teilen zum Beispiel den Markt unter sich auf: Dann soll die Kunden etwa in Süddeutschland nur noch der eine beliefern, die Kunden in Norddeutschland dagegen nur noch der andere und die in Ostdeutschland der Dritte. Das treibt die Preise hoch. Oder sie schließen Nichtangriffspakte, damit sie sich nicht gegenseitig die Kunden abwerben. Oder sie treffen Preisabsprachen: Etwa nicht unter eine verabredete Preisgrenze zu gehen, also Mindestpreise hoch zu halten. Oder Gewinnspannen festzulegen nach dem Motto, „wir machen keine Preise, bei denen die Gewinnspanne unter 13 Prozent fallen würde“. Oder sie einigen sich darauf, dass die Rabatte, die sie den Kunden geben, nicht über zwei Prozent liegen dürfen. Oder dass sie generell keinem irgendeinen Rabatt gewähren.
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