Checkliste: Kartellrisiko für Vorstände und Geschäftsführer
Kartellrecht-Experte Bernd Meyring von der Kanzlei Linklaters listet auf, wo kartellrechtliche Fallstricke für Unternehmen lauern:
Sind Sie in einer Risikobranche?
Je mehr dieser Fragen Sie mit „Ja“ beantworten, umso höher ist in Ihrer Branche das Risiko.
a.) Gibt es in Märkten, in denen Ihr Unternehmen auftritt, nur fünf oder weniger ernsthafte Wettbewerber?
b.) Sind diese Wettbewerber bereits seit mehreren Jahren im Markt?
c.) Gab es in den vergangenen drei Jahren keine oder zumindest keine relevanten Marktzutritte?
d.) Sind Ihre Marktanteile im Wesentlichen stabil, also liegen die jährlichen Schwankungen unter zehn Prozent?
e.) Agieren Sie auf reifen Märkten, und es geht um Produkte, die technisch im Wesentlichen ausgereift und austauschbar sind?
f.) Haben die Kartellbehörden in Ihrer Branche, in Deutschland oder im Ausland in der Vergangenheit schon einmal Kartelle aufgedeckt?
g.) Können Sie die wichtigsten Konditionen – insbesondere die Preise – Ihrer Wettbewerber zuverlässig im Detail einschätzen?
h.) Scheuen sich die Unternehmen in Ihrer Branche, ihren Konkurrenten Kunden abzuwerben, etwa weil Sie Gegenreaktionen wie einen Preiskrieg befürchten?
i.) Finden in Ihrer Branche Preiserhöhungen in Wellen statt, bei denen immer derselbe den Anfang macht und dann entweder die anderen Spieler schnell nachziehen oder der Marktführer die Preiserhöhung rasch zurücknehmen muss?
Hat Ihr Unternehmen ein besonderes Kartellrisiko?
Wenn Sie auf eine der folgenden Fragen mit „Nein“ antworten, hat Ihr Unternehmen – und haben Sie als Top-Manager womöglich persönlich – eine offene Kartellflanke.
a.) Können Sie belegen, dass alle Mitarbeiter, die in Ihrem Unternehmen regelmäßig Kontakt zu Wettbewerbern haben, zum Beispiel auf Messen oder Kongressen, klare Anweisungen dazu haben, welche Themen Sie bei solchen Anlässen nicht ansprechen dürfen?
b.) Haben alle Mitarbeiter, die zum Beispiel Daten über Wettbewerber zusammenstellen, eine klare Anleitung erhalten, auf welche Quellen sie dabei keinesfalls zurückgreifen dürfen wie zum Beispiel einen Anruf oder eine Anfrage bei Wettbewerbern?
c.) Dokumentieren Sie laufend, dass alle betroffenen Mitarbeiter entsprechend von Ihnen angewiesen wurden – zum Beispiel durch Teilnehmerlisten an Seminaren?
Wenn sich aus den vorherigen Fragen Anzeichen für Risiken ergeben haben, dann gehen Sie mit diesen Risiken adäquat um, wenn Sie auf keine der folgenden Fragen mit „Nein“ antworten.
a.) Sind die Mitarbeiter im Vertrieb und in der Rechtsabteilung im Hinblick auf die Risiken von Kartellverstößen sensibilisiert und geschult worden?
b.) Gehen diese Schulungen spezifisch auf die Tätigkeiten der betreffenden, auch neuen Mitarbeiter und die damit verbundenen Risiken ein? Können Sie belegen, dass dieses Wissen regelmäßig aufgefrischt wird?
c.) Sind die Mitarbeiter explizit angewiesen, sich nicht an Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Ähnlichem zu beteiligen? Wurden die Mitarbeiter belehrt, dass solche Verstöße auch in dem Unternehmen mit den Mitteln des Arbeitsrechts geahndet werden, und können Sie das im Ernstfall belegen?
d.) Falls es in Ihrem Unternehmen bereits Kartellverstöße gab: Wurden diese mit allen Beteiligten und mit den Mitarbeitern aus Risikogruppen so aufgearbeitet, dass kein Zweifel daran bestehen kann, wie diese sich in solchen Situationen verhalten müssen?
Verbandsarbeit:
Wenn Sie eine der folgenden Fragen mit „Nein“ beantworten, sind die kartellrechtlichen Risiken bei der Verbandsarbeit zu hoch:
a.) Hat jeder Verband, bei dem Ihre Firma und Wettbewerber Mitglieder sind, die nötigen Ressourcen, um kartellrechtliche Risiken systematisch zu erfassen und zu vermeiden?
b.) Hat der Verband Richtlinien zum Umgang mit dem Risiko Kartellrecht, die in der alltäglichen Arbeit eingehalten werden? Gibt es darin auch klare Anweisungen zum Austausch über Umsätze, Marktanteile, Preise und Strategien der Mitglieder?
c.) Beschränken sich Gespräche mit Wettbewerbern bei Verbandsveranstaltungen auf die in der Tagesordnung aufgeführten Themen?
d.) Wissen alle Teilnehmer bei Verbandstreffen, dass Themen wie Preise oder Konditionen auch in der Kaffeepause tabu sind?
Haben Sie persönlich ein besonderes Kartellrisiko?
Wenn Sie eine der folgenden drei Fragen mit „Ja“ beantworten, besteht – jedenfalls bei Top-Managern – die Gefahr einer persönlichen Haftung für Kartellverstöße.
a.) Wissen Sie von Kartellverstößen einzelner Mitarbeiter, oder vermuten Sie solche Verstöße?
b.) Haben Sie manchmal das Gefühl, dass Gebote Ihrer Firma von Wettbewerbern bewusst nur minimal überboten werden, um Ihrer Firma den Zuschlag zu sichern? Dass Mitarbeiter auf unteren Ebenen paktieren?
c.) Wundern Sie sich manchmal, dass Wettbewerber offensichtliche Gelegenheiten zum Angriff – etwa nach Preiserhöhungen Ihres Unternehmens – nicht nutzen, um Kunden abzuwerben?
Redaktion: Claudia Tödtmann
