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27.04.2008 

Grünen-Bundestagsfraktionsvize Bärbel Höhn hält die neue Regelung für "löchrig wie einen Schweizer Käse". "Was Seehofer hier durchgeboxt hat, ist eher ein Informationsverhinderungsgesetz", sagt sie. "Für die meisten Produkte und Leistungen gilt das Gesetz gar nicht. Und wo es gilt, sind Ausnahmen fast schon die Regel." Auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace sieht zahlreiche Mängel: "Die meisten Verbraucherinformationen werden auch in Zukunft unter Verschluss bleiben." Eine aktive Informationspflicht haben die Behörden nur, wenn eine akute Gesundheitsgefahr oder ein Rechtsverstoß vorliegt - dies regelt das Lebensmittelgesetzbuch.

Die Verbraucherzentralen sehen aber auch etwas Gutes im neuen Gesetz: "Ich glaube, dass das auch Rückwirkungen auf die Produzenten haben wird, mehr auf Qualität zu achten und dass es nicht zur Überschreitung von Höchstmengen bei Lebensmitteln kommt", sagt Billen.

Wer vom 1. Mai an zu Hörer oder Kugelschreiber greift, könnte allerdings enttäuscht werden. Fast alle Bundesländer haben nach Angaben der Verbraucherorganisation Foodwatch noch keine Gebührenregelung, und etwa die Hälfte der Länder noch keine Rechtsgrundlage für die Auskunft bei Kommunen - obwohl die Länder ein halbes Jahr Vorbereitungszeit hatten. Weil oft die Kreise für Lebensmittelüberwachung zuständig sind, können laut Foodwatch bis zu 40 Millionen Bundesbürger möglicherweise noch keine Anfragen stellen.


Hotline: 01805/844544 vom 2. Mai an werktags 9.00 bis 17.00 Uhr, 14 Cent pro Minute; Internet: » www.vig-wirkt.de

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