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28.05.2008 
BGH: Vorkaufsrecht und Kündigungsschutz

Mehr Mieterrechte bei Reihenhausverkauf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern in Reihenhaussiedlungen gestärkt, wenn die Grundstücke aufgeteilt und einzeln verkauft werden. Nach dem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil haben die Mieter das Vorkaufsrecht und genießen auch Kündigungsschutz.

ap KARLSRUHE. Im konkreten Fall ging es um eine Siedlung in Berlin, die 2005 komplett verkauft wurde. Der neue Eigentümer wollte die Siedlung in Einzelgrundstücke aufteilen und diese veräußern. In einem Musterprozess klagte ein Mieter auf das Vorkaufsrecht und Kündigungsschutz. Vor dem Amtsgericht Schöneberg und dem Landgericht Berlin blieb die Klage erfolglos. Das Vorkaufsrecht gelte nur für Eigentumswohnungen, nicht aber für die Aufteilung einer Reihenhaussiedlung.

Dem widersprach der BGH am Mittwoch. Es sei nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber Mieter bei Umwandlung in Wohnungseigentum schützen wollte, nicht aber bei einer Teilung des Gesamtgrundstücks. Die Interessenslage sei in beiden Fällen im wesentlichen gleich, begründete das Gericht seiner Entscheidung. Bei einem Verkauf des Objekts könne der neue Eigentümer Eigenbedarf anmelden. Deshalb habe der Mieter möglicherweise ein Interesse, die Wohnimmobilie selbst zu erwerben.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 8 ZR 126/07)

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