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29.04.2008 

Sein ehemaliger Chef Sommer hatte wiederum Erinnerungslücken. Es sei nicht die Aufgabe eines Vorstandsvorsitzenden gewesen, sich um die "Technikalien" zu kümmern. Wer hat sich dann um die "Technikalien", die Fachfragen, gekümmert?

Hirschberger muss herhalten für alles, was Sommer im Ungefähren gelassen hat. Klägeranwalt Andreas Tilp hat sich an diesem Tag offenbar vorgenommen, den Zeugen nicht so leicht davonkommen zu lassen. Immer wieder bohrt er nach. Er will wissen, wer für die Buchprüfung zuständig gewesen sei. Hirschberger spielt mit den Bügeln seiner Brille, setzt sie ab, setzt sie wieder auf. In Bedrängnis gerät er nicht. Immer, wenn die Fragen brenzlig werden, scheint auch bei ihm die Erinnerung auszusetzen. Ob es schon am 7. März 2000 ein Treffen mit Voicestream-Vertretern gegeben habe? Hirschberger weiß davon nichts, will es aber auch nicht ausschließen.

Während der Befragung kommt es zu so erhellenden Dialogen wie diesem: "Wann hat die Durchführung der Due Diligence begonnen?" fragt Musterklägeranwalt Tilp und erhält von Telekom-Anwalt Schmitz die erhellende Antwort: "Die Durchführung der Due Diligence beginnt, wenn man durchführt."

Bislang hat die Telekom die Attacken abgewehrt. Aber das kann sich ändern - wie beim Boxen. Gestern setzten sich die Klägeranwälte mit einem Antrag auf Ausweitung der vor dem Oberlandesgericht verhandelten Streitfragen durch. Ausgang ungewiss.

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