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17.04.2008 
Musterklage soll Entschädigung näher bringen

Neue Hoffnung für Poenix-Anleger

Im Betrugsfall Phoenix Kapitaldienst wollen Anwälte mit einer weiteren Klage eine baldige Entschädigung der gut 30 000 Geschädigten erreichen.

dpa FRANKFURT. Mit einer beim Landgericht Berlin eingereichten Musterklage solle verbindlich festgelegt werden, wie die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) die Höhe der Zahlungen berechnet, teilte der Frankfurter Rechtsanwalt Klaus Nieding am Donnerstag mit. Derzeit rechne die EdW "die Entschädigungshöhe schön" - zulasten vieler Anleger, die dann nichts aus diesem Topf bekommen sollen. Nieding vertritt mit seinem Kollegen Andreas Tilp mehr als 3000 Phoenix-Geschädigte. Mit einer erstinstanzlichen Entscheidung rechnet Nieding in diesem Jahr.

Phoenix Kapitaldienst hatte mit Hilfe gefälschter Unterlagen Wertpapiergeschäfte vorgetäuscht und die Anleger seit Anfang der 1990er Jahre um gut 600 Millionen Euro geprellt. Der Betrug war Anfang 2005 aufgeflogen, weil nach dem Tod von Firmengründer Dieter Breitkreuz die Geschäftsführung gewechselt hatte. Das Frankfurter Unternehmen musste Insolvenz anmelden. Zwei Ex-Manager wurden im Sommer 2006 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Die geprellten Anleger warten indes mehr als drei Jahre nach Auffliegen des Betrugs noch immer auf Entschädigung. Zwar wurden 230 Millionen Euro Insolvenzmasse gesichert und eine Gläubigerversammlung stimmte im April 2007 fast einstimmig für eine Auszahlung von 200 Millionen Euro dieses Geldes. Doch noch ist der Insolvenzplan nicht gerichtlich anerkannt. Insolvenzverwalter Frank Schmitt hatte wiederholt gesagt, er könne erst auszahlen, wenn es Rechtssicherheit gebe - für 2008 hatte er den Geschädigten wenig Hoffnung gemacht.

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