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16.07.2007 
Umfangreichere Haftung

Neue Zeitrechnung für Umweltschäden

Das neue Umweltschadensgesetz (USchadenG-E) könnte für Unternehmen schneller teuer werden als gemeinhin erwartet. Das Gesetz tritt zwar erst am 14. November 2007 in Kraft, Unternehmen haften aber bereits für Schäden, die nach dem 30. April entstanden sind.

lie KÖLN. Das USchadenG-E verschärft für Unternehmen die Haftung für Umweltschäden: Bislang hafteten sie nur für Vermögens- und Personenschäden. Künftig müssen sie auch für Schäden an Boden, Gewässern und der Vielfalt der Arten und Ökosystemen aufkommen. Unternehmen, deren Tätigkeit der Gesetzgeber als besonders gefährlich eingestuft hat, unterliegen dabei der Gefährdungshaftung. Bei allen anderen setzt die Haftung ein Verschulden voraus.

Einige Versicherer wie R+V und Axa bieten Policen, die auch rückwirkend für Schäden aufkommen. Diese Schäden dürfen bei Vertragsabschluss aber noch nicht bekannt sein. "Der Gesetzgeber hat in letzter Minute noch eine wesentliche Änderung vorgenommen. Dem entsprechend groß ist der Handlungsdruck.

"Betriebe sollten sich schnellstmöglich um Versicherungsschutz kümmern", sagt Jörg Sons von der Axa. Sons leitet seit 2005 die Arbeitsgruppe Umwelt/Betrieb im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Anfang Mai hatte der Verband seine Musterbedingungen für die Versicherung gegen dieses neuartige Risiko vorgestellt.

Ist der Schaden eingetreten, trägt das Unternehmen alle Kosten - von der Beseitigung bis zur Wiederansiedlung von Flora und Fauna. Die Unternehmen haften auch für Schäden aus dem so genannten genehmigten Normalbetrieb. Die deutsche Versicherungswirtschaft will jedoch bisher nur Schäden decken, die beispielsweise durch Explosionen oder Feuer entstanden sind.

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