Gebührenordnung unter Druck
- Fester Rahmen
Rechtsanwälte in Deutschland werden im Regelfall nach festen, gesetzlich festgelegten Gebührensätzen bezahlt. Sie können mit ihren Mandanten zwar auch freie Honorare vereinbaren und etwa nach Stundensätzen abrechnen. Im Voraus Erfolgshonorare zu vereinbaren, ist aber strikt verboten. Vor allem im prozessualen Bereich wird deshalb meistens nach der Gebührenordnung abgerechnet. Ein Grund dafür ist, dass die siegreiche Partei ihre Kosten von der unterlegenen Partei nur erstatten lassen kann, soweit diese im vorgeschriebenen Gebührenrahmen bleiben.
- Druck aus Brüssel
Der EU-Kommission ist diese Art der Marktregulierung seit langem ein Dorn im Auge. Sie hält Gebührenordnungen generell für eine Behinderung des Wettbewerbs der Freiberufler untereinander. Vor allem der ehemalige Wettbewerbskommissar Mario Monti wollte diese Beschränkungen aufbrechen.
- Begrenzte Lockerung
Vor eineinhalb Jahren hat deshalb Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) das Vergütungsrecht der Rechtsanwälte neu geregelt und in Teilbereichen gelockert. Eine der einschneidendsten Liberalisierungen dabei tritt zum 1. Juli 2006 in Kraft: Ab dann fällt für die außergerichtliche Beratung die Bindung an die gesetzlichen Gebühren weg. Vor allem die Vielzahl kleiner Kanzleien, die ihr Brot mit Miet-, Verkehrs- oder Familiensachen verdienen, muss sich dann erheblich umstellen: Denn diese Sozietäten müssen damit künftig ihr Honorar mit ihren Klienten frei aushandeln. "Die meisten Anwälte sind es aber nicht gewohnt, mit ihren Mandanten über Geld zu sprechen", sagt Ulrich Scharf, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). "Viele haben Angst davor", glaubt Scharf.
