0 Bewertungen
16.05.2007 
Gerichtsvollzieher

Pfändung in privaten Händen

von Thomas Sigmund

Die Bundesländer wollen Schulden durch private Gerichtsvollzieher eintreiben lassen. Die Wirtschaft fordert seit langem diesen Schritt. Zu intransparent, technisch veraltet, zu lange Bearbeitungszeiten von vier bis sechs Monaten - die Mängelliste der Unternehmer an der Arbeit der Gerichtsvollzieher ist lang. Doch gegen das Vorhaben regt sich Widerstand.

Bislang vollstrecken ausschließlich Beamte der Justiz die Urteile. Das könnte sich bald ändern. Illustration: Nils FliegnerLupe

Bislang vollstrecken ausschließlich Beamte der Justiz die Urteile. Das könnte sich bald ändern. Illustration: Nils Fliegner

BERLIN. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat Widerstand gegen den jetzt eingebrachten Gesetzentwurf der Länder angekündigt. Zwar sind sich alle über die Reformbedürftigkeit einig, nicht aber über die Höhe der Gebühren.

Bislang vollstrecken ausschließlich Beamte der Justizverwaltungen Urteile auf Antrag der Gläubiger - mit wenig Erfolg. Nicht einmal zwölf Prozent des Vollstreckungsbetrags werden erlöst - und das auch noch in oftmals langwierigen Verfahren. Konkurrenz, die das Geschäft anschieben könnte, gibt es nicht. Die Gerichtsvollzieher haben Gebietsschutz, sind also ausschließlich für ihren Bezirk zuständig.

Die Länder begründen ihren Vorstoß innerhalb einer groß angelegten Justizreform vor allem mit dem Einsparen von Kosten. Gegenwärtig wird jeder der 4 700 Gerichtsvollzieher mit rund 40 000 Euro als Bürokostenentschädigung bezuschusst. Nach Angaben des baden-württembergischen Justizministers Ulrich Goll (FDP) fließen in das Gerichtsvollzieherwesen bundesweit pro Jahr rund 200 Mill. Euro.

Doch nicht nur die Länder sind unzufrieden mit dem Beamtenstatus. Auch der Deutsche Gerichtsvollzieherbund fordert schon längst aus den beamteten Kuckuckklebern freie Dienstleistungsunternehmer zu machen - aber aus ganz anderen Gründen. Die Gerichtsvollzieherlobby klagt vor allem über die steigenden gesetzlichen Auflagen und über die viel zu schwachen Anreize, die Schulden für die Gläubiger einzutreiben.

Geht es nach Zypries, sollen die Gerichtsvollzieher beispielsweise künftig 28,75 Euro für einen einstündigen Pfändungsversuch erhalten. Das ist weniger, als jeder Handwerker bekommt, klagen die Gerichtsvollzieher. Derzeit wird aber für die nicht erledigte Vollstreckung oft nicht mehr als 12,50 Euro bezahlt. In Frankreich und den Beneluxstaaten seien private Gerichtsvollzieher längst gang und gäbe - und das funktioniere einwandfrei, heißt es deshalb.

Zypries geht das Vorhaben dennoch zu weit. Sie verweist vor allem auf die Kosten für die Gläubiger, die nach Schätzungen aus ihrem Haus um mehr als 200 Prozent steigen würden. Das Argument der Gerichtsvollzieher, durch die höheren Gebühren, könne man auch mehr Personal einstellen und dadurch die Zwangsvollstreckung effizienter gestalten, sieht aber nicht nur Zypries mit Skepsis.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Die Justiz beobachtet die Privatisierungspläne mit gemischten Gefühlen.

Artikel bewerten:
  • 1 Stern
  • 2 Sterne
  • 3 Sterne
  • 4 Sterne
  • 5 Sterne
Anzeige

Weitere Beiträge aus dem Ressort

Anzeige

Blogkommentare zu diesem Artikel

Jobsuche und Gehaltsvergleich

Der Jobturbo durchsucht für Sie mehr als 215.000 Stellenanzeigen in über 36 deutschen Stellenbörsen.

Wettbewerb

Deutschlands Beste Arbeitgeber 2010 gesucht! 

Deutschlands beste Arbeitgeber gesucht!

Das Great Place to Work Institute Deutschland führt alljährlich die Benchmarkstudie „Deutschlands Beste Arbeitgeber“ durch. Machen Sie mit! Informationen und Anmeldeformulare zum aktuellen Wettbewerb finden Sie hier. Das Handelsblatt ist Kooperationspartner der Aktion. WEB-Link


weiterHandelsblatt Quiz

Business Behaviour: Das perfekte Dinner mit dem Chef

Los geht's!Höflichkeit und gute Manieren sind im Job oft entscheidend. Neben alltäglichen Fallen während der Bürozeit, lauern nach Feierabend eher exotische Fettnäpfchen. Wissen Sie, was zu tun ist, wenn Sie ganz groß ausgehen?
Testen Sie Ihr Wissen!