Die Bundesländer wollen Schulden durch private Gerichtsvollzieher eintreiben lassen. Die Wirtschaft fordert seit langem diesen Schritt. Zu intransparent, technisch veraltet, zu lange Bearbeitungszeiten von vier bis sechs Monaten - die Mängelliste der Unternehmer an der Arbeit der Gerichtsvollzieher ist lang. Doch gegen das Vorhaben regt sich Widerstand.
Bislang vollstrecken ausschließlich Beamte der Justiz die Urteile. Das könnte sich bald ändern. Illustration: Nils Fliegner
BERLIN. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat Widerstand gegen den jetzt eingebrachten Gesetzentwurf der Länder angekündigt. Zwar sind sich alle über die Reformbedürftigkeit einig, nicht aber über die Höhe der Gebühren.
Bislang vollstrecken ausschließlich Beamte der Justizverwaltungen Urteile auf Antrag der Gläubiger - mit wenig Erfolg. Nicht einmal zwölf Prozent des Vollstreckungsbetrags werden erlöst - und das auch noch in oftmals langwierigen Verfahren. Konkurrenz, die das Geschäft anschieben könnte, gibt es nicht. Die Gerichtsvollzieher haben Gebietsschutz, sind also ausschließlich für ihren Bezirk zuständig.
Die Länder begründen ihren Vorstoß innerhalb einer groß angelegten Justizreform vor allem mit dem Einsparen von Kosten. Gegenwärtig wird jeder der 4 700 Gerichtsvollzieher mit rund 40 000 Euro als Bürokostenentschädigung bezuschusst. Nach Angaben des baden-württembergischen Justizministers Ulrich Goll (FDP) fließen in das Gerichtsvollzieherwesen bundesweit pro Jahr rund 200 Mill. Euro.
Doch nicht nur die Länder sind unzufrieden mit dem Beamtenstatus. Auch der Deutsche Gerichtsvollzieherbund fordert schon längst aus den beamteten Kuckuckklebern freie Dienstleistungsunternehmer zu machen - aber aus ganz anderen Gründen. Die Gerichtsvollzieherlobby klagt vor allem über die steigenden gesetzlichen Auflagen und über die viel zu schwachen Anreize, die Schulden für die Gläubiger einzutreiben.
Geht es nach Zypries, sollen die Gerichtsvollzieher beispielsweise künftig 28,75 Euro für einen einstündigen Pfändungsversuch erhalten. Das ist weniger, als jeder Handwerker bekommt, klagen die Gerichtsvollzieher. Derzeit wird aber für die nicht erledigte Vollstreckung oft nicht mehr als 12,50 Euro bezahlt. In Frankreich und den Beneluxstaaten seien private Gerichtsvollzieher längst gang und gäbe - und das funktioniere einwandfrei, heißt es deshalb.
Zypries geht das Vorhaben dennoch zu weit. Sie verweist vor allem auf die Kosten für die Gläubiger, die nach Schätzungen aus ihrem Haus um mehr als 200 Prozent steigen würden. Das Argument der Gerichtsvollzieher, durch die höheren Gebühren, könne man auch mehr Personal einstellen und dadurch die Zwangsvollstreckung effizienter gestalten, sieht aber nicht nur Zypries mit Skepsis.
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Auch DIHK-Experte Christian Groß setzt bei der Gebührenhöhe an. Als Lösungsvorschlag für eine nicht übermäßige Belastung der Gläubiger bringt Groß die Pfändungsfreigrenzen ins Spiel: "Die positiven Effekte können nur im Zusammenhang mit einer Reform des gesamten Vollstreckungsrechts greifen", sagt Groß. Zentrale Forderung der Wirtschaft sei deshalb, die Pfändungsfreigrenzen nicht ständig weiter anzuheben. Als Beispiel nennt Groß eine Familie mit zwei Kindern mit einem Monatseinkommen von 1 700 Euro. "Hier sind inzwischen lediglich neun Euro pfändbar." Die Zwangsvollstreckung laufe ins Leere, die Kosten für die Gläubiger blieben.
Ein weiteres Problem liegt aus Sicht der Unternehmen darin, dass die Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung erst am Ende des Verfahrens liege. "Der Gläubiger erhält so die Informationen viel zu spät, insbesondere im Vergleich zu Gläubigern der öffentlichen Hand (Finanzämter und Sozialversicherungsträger), die dem Datenschutz nur eingeschränkt unterliegen", sagt Groß.
Die Justiz beobachtet die Privatisierungspläne mit gemischten Gefühlen. Grundsätzlich stimmen die Richter dem Argument von Zypries zu, Gerichtsvollzieher nähmen hoheitliche Aufgaben wahr, die sogar körperliche Gewalt einschlössen. "Befugnisse dieser Art sind mit großer Verantwortung verbunden, die Privaten nicht aufgebürdet werden sollten", sagt Zypries. Aber dass Private hoheitliche Aufgaben übernehmen, gibt es auch in anderen Bereichen: Auch ein Abschleppunternehmer, der ein falsch geparktes Auto an den Haken nimmt, handelt mit staatlicher Hoheitsgewalt. Ob man allerdings Private auch Vermögen pfänden oder Eltern ihre Kinder wegnehmen lassen dürfe, sei damit noch nicht gesagt, heißt es in der Justiz. Ungelöst sei zudem auch die Kontrolle der beliehenen Unternehmer. Gerichtsvollzieher unterliegen als Beamte der Dienst- und Fachaufsicht - die aber dann keine Kontrollbefugnisse mehr hätten. Als Konsequenz müsse man entweder eine eigene Behörde schaffen oder die Kontrolle einer berufsständischen Kammer übertragen - was auch wieder mit Kosten verbunden wäre.
