Auch DIHK-Experte Christian Groß setzt bei der Gebührenhöhe an. Als Lösungsvorschlag für eine nicht übermäßige Belastung der Gläubiger bringt Groß die Pfändungsfreigrenzen ins Spiel: "Die positiven Effekte können nur im Zusammenhang mit einer Reform des gesamten Vollstreckungsrechts greifen", sagt Groß. Zentrale Forderung der Wirtschaft sei deshalb, die Pfändungsfreigrenzen nicht ständig weiter anzuheben. Als Beispiel nennt Groß eine Familie mit zwei Kindern mit einem Monatseinkommen von 1 700 Euro. "Hier sind inzwischen lediglich neun Euro pfändbar." Die Zwangsvollstreckung laufe ins Leere, die Kosten für die Gläubiger blieben.
Ein weiteres Problem liegt aus Sicht der Unternehmen darin, dass die Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung erst am Ende des Verfahrens liege. "Der Gläubiger erhält so die Informationen viel zu spät, insbesondere im Vergleich zu Gläubigern der öffentlichen Hand (Finanzämter und Sozialversicherungsträger), die dem Datenschutz nur eingeschränkt unterliegen", sagt Groß.
Die Justiz beobachtet die Privatisierungspläne mit gemischten Gefühlen. Grundsätzlich stimmen die Richter dem Argument von Zypries zu, Gerichtsvollzieher nähmen hoheitliche Aufgaben wahr, die sogar körperliche Gewalt einschlössen. "Befugnisse dieser Art sind mit großer Verantwortung verbunden, die Privaten nicht aufgebürdet werden sollten", sagt Zypries. Aber dass Private hoheitliche Aufgaben übernehmen, gibt es auch in anderen Bereichen: Auch ein Abschleppunternehmer, der ein falsch geparktes Auto an den Haken nimmt, handelt mit staatlicher Hoheitsgewalt. Ob man allerdings Private auch Vermögen pfänden oder Eltern ihre Kinder wegnehmen lassen dürfe, sei damit noch nicht gesagt, heißt es in der Justiz. Ungelöst sei zudem auch die Kontrolle der beliehenen Unternehmer. Gerichtsvollzieher unterliegen als Beamte der Dienst- und Fachaufsicht - die aber dann keine Kontrollbefugnisse mehr hätten. Als Konsequenz müsse man entweder eine eigene Behörde schaffen oder die Kontrolle einer berufsständischen Kammer übertragen - was auch wieder mit Kosten verbunden wäre.
