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22.06.2006 
Urteil stärkt Rechte der Handy-Nutzer

Prepaid-Guthaben dürfen nicht verfallen

Gute Nachricht für Handy-Nutzer, die auf Guthabenbasis telefonieren: Mobilfunkunternehmen dürfen nach einem Musterurteil die vorausbezahlten Guthaben ihrer Kunden nicht mehr verfallen lassen.

Ein Gericht hat den Verfall von Prepaid-Guthaben untersagt. Foto: dpaLupe

Ein Gericht hat den Verfall von Prepaid-Guthaben untersagt. Foto: dpa

HB MÜNCHEN/DÜSSELDORF. Die so genannten Prepaid-Karten dürften ihren Wert auch dann nicht verlieren, wenn ein Kunde sie ein Jahr lang nicht neu auflade oder den Vertrag kündige. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag in einem Verfahren gegen den viertgrößten Mobilfunk-Netzbetreiber 02. "Das Urteil stärkt die Rechte der Millionen Handynutzer mit Prepaid- Verträgen", sagte Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg. "Mit diesem Urteil haben wir einen weiteren Sieg für den Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich erstritten."

Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 02, wonach nicht genutzte Restguthaben nach einer bestimmten Zeit verfallen, seien nicht zulässig, lautete die Entscheidung des 29. OLG-Zivilsenats in zweiter Instanz. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu, allerdings kann 02 noch über den Bundesgerichtshof (BGH) versuchen, dagegen vorzugehen.

Aktenzeichen: Oberlandesgericht München 29 U 2294/06

Andere Mobilfunk-Anbieter haben ähnliche Klauseln

Die meisten anderen großen Mobilfunk-Anbieter hätten ähnliche Klauseln zum Verfall von Prepaid-Guthaben, betonte Sievering-Wichers. Auch wenn das Urteil nur für das Unternehmen O2 gelte, sollten auch die anderen Mobilfunk-Anbieter die neue Rechtslage akzeptieren und freiwillig ihre Vertragsbedingungen rasch zu Gunsten der Kunden ändern. Allein bei O2 seien rund 4,8 Millionen Prepaid-Verträge von dem Urteil betroffen. Dies zeige die bundesweit große Bedeutung der Gerichtsentscheidung.

Ein Sprecher des Marktführers T-Mobile wies darauf hin, dass das Unternehmen zunächst die Urteilsbegründung des OLG abwarten wolle. So sei derzeit nicht klar, welche konkreten Klauseln abgelehnt wurden und ob ein Zeitraum und dann welcher akzeptiert würde. Außerdem stehe O2 noch die Möglichkeit der Revision zu. Auch E-Plus wies daraufhin, dass das Urteil noch genauer geprüft werden müsse. Vodafone D2 war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Urteil des Landgerichts bestätigt

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