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14.05.2008 
Geschäftsführer müssen Bußgelder zahlen

Raucherclubs in Frankfurter Lokalen laut Amtsgericht rechtswidrig

Das gesetzliche Rauchverbot in Hessen darf nicht durch eine Deklarierung von Gaststätten als private Raucherclubs umgangen werden.

ap FRANKFURT. Das Frankfurter Amtsgericht hat am Mittwoch in einem Bußgeldverfahren zwei Geschäftsführer von drei Frankfurter Gaststätten verurteilt, die vom städtischen Ordnungsamt verhängten Bußgelder in Höhe von 300 beziehungsweise 450 Euro zu zahlen. Die Rechtsanwälte der Restaurantbetreiber haben angekündigt, das Urteil vor dem Oberlandesgericht anzufechten.

Nach Überzeugung von Amtsrichter Claus Ullrich-Michael verstoßen sie fahrlässig gegen das Gesetz. An den Eingangstüren ihrer Restaurants hängen Schilder, auf denen die Gäste darauf hingewiesen werden, dass sie kostenlos Mitglied in dem privaten Raucherclub werden könnten. Außerdem weisen die Mitarbeiter jeden Gast darauf hin, dass in dem Restaurant geraucht wird.

Das seit 1. Oktober 2007 geltende Gesetz schreibt aber einen Hinweis auf das Nichtraucherschutzgesetz und ein Rauchverbot in Lokalen vor. Ullrich sagte in der Urteilsbegründung, das Rauchverbot greife möglicherweise in die Persönlichkeitsrechte und in die Freiheit von Gewerbebetrieben ein. Aber der Gesundheitsschutz sei höher zu bewerten.

Hinzu komme, dass eine Clubmitgliedschaft gar nicht nötig sei, um die betreffenden Restaurants zu besuchen. Vielmehr reiche es aus, wenn der Gast eine Visitenkarte hinterlasse.

Vor kurzem hatte die hessische Landesregierung eine Lockerung des Rauchverbots in Eckkneipen angekündigt. Diese soll aber nur für Kneipen mit einem einzigen Raum, die vom Inhaber selbst geführt werden, gelten.

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