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01.10.2004 
Streit um geplantes Rechtsdienstleistungsgesetz

Rechtsschutzversicherer drohen mit Gang nach Karlsruhe

von Marcus Creutz

Im Kampf um Teilhabe am Rechtsberatungsmarkt drohen die deutschen Rechtsschutzversicherer jetzt damit, notfalls das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzuschalten. Grund ist der Diskussionsentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zum neuen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), der den Versicherern die außergerichtliche Beratung ihrer Kunden weiter verwehrt.

HB GARMISCH. "Sollte es dabei bleiben, werden wir bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen", kündigte Reinhold Gleichmann gegenüber dem Handelsblatt an. Gleichmann ist Vorsitzender des Fachausschusses Rechtsschutzversicherung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Er sieht die Versicherungswirtschaft in dem Entwurf massiv benachteiligt. Während etwa Banken künftig im Rahmen von Testamentsvollstreckungen Rechtsrat erteilen und weitere Berufsgruppen wie der ADAC, KFZ-Werkstätten, Unternehmens- und Steuerberater juristische Dienste zumindest als Nebenleistung erbringen dürfen, soll den Rechtsschutzversicherern jede Rechtsberatung außerhalb der Deckungsprüfung im Schadensfall verboten bleiben.

Im Bundesjustizministerium (BMJ) gibt man sich diplomatisch. "Wir prüfen das", sagte der federführende Ministerialrat im BMJ, Kurt Franz, dem Handelsblatt. "Soweit Sachverhalte gleich sind, haben wir keine Probleme damit, weitere Berufsgruppen aufzunehmen".

Doch nach bisherigem Stand verschließt § 4 des RDG-Entwurfs der Versicherungsbranche die Beratungstür. Danach sollen nämlich all diejenigen Berufe von der außergerichtlichen Rechtsberatung ausgeschlossen bleiben, bei denen eine Interessenkollision mit dem eigentlichen Hauptgeschäft besteht. "Der § 4 ist eine Lex-Anti-Rechtsschutz. Dass auch die Banken selbstverständlich im Bereich von Testamentsvollstreckungen mit dem Problem der Interessenkollision konfrontiert werden, ist ganz evident", stellt der Kölner Jura-Professor Martin Henssler fest.

Als Vorsitzender des Ausschusses Rechtsberatung des Deutschen Juristentages (DJT) bescheinigte er dem BMJ zwar vergangene Woche in Bonn - abgesehen von einigen Unstimmigkeiten - ausdrücklich eine gute Arbeit. Gleichwohl zeigt Henssler Verständnis für die Versicherungsbranche: "Meine These, um das sehr deutlich zu sagen, ist, dass jeder zusätzliche Versicherungsvertrag, der geschlossen wird, gut für die Anwaltschaft ist. Deswegen sollten die Anwälte ein originäres Interesse daran haben, die Leistungsangebote der Rechtsschutzversicherungen attraktiv zu halten."

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Abwärtstrend beim Rechtsschutz hält an

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