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28.10.2006 

Zum Zweiten ist noch nicht geklärt, ob Unternehmen auch dann die Kosten für die Sanierungen tragen müssen, wenn sie für all ihre Aktivitäten eine behördliche Genehmigung besaßen und dennoch ein Schaden eingetreten ist. Die Antwort auf diese Frage hat der Bund den Ländern überlassen. "Es droht eine völlig unübersichtliche Situation, in der Unternehmen je nach Bundesland auch für Schäden durch den rechtmäßigen Normalbetrieb haften müssen", so Experte Diederichsen. Unternehmen sollten daher keine Zeit verlieren und sich schon heute auf die neue Rechtslage vorbereiten. "Ein funktionierendes Risikomanagement, wie es in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten schon heute Usus ist, sollte künftig auch für Umweltfragen zum Standardprogramm jedes Unternehmens gehören", so Anwalt Diederichsen. "Nur wer Gefahren frühzeitig erkennt und konsequent abstellt, kann das Haftungsrisiko in den Griff bekommen. Aus Sicht der Unternehmensleitung sind Compliance-Maßnahmen wie die Aufstellung verbindlicher, unternehmensinterner Richtlinien über den Umweltschutz und die regelmäßige Überwachung ihrer Einhaltung das Gebot der Stunde."

Zudem sollten Manager ihre persönlichen Risiken minimieren. "Mit einer herkömmlichen D&O-Police ist es nicht getan", warnt Michael Hendricks, Geschäftsführer der gleichnamigen D&O-Beratungsagentur. "Diese speziellen Berufshaftpflichtpolicen enthalten meist einen offenen Ausschluss derartiger Ansprüche." Eine separate Umwelthaftungsversicherung gehöre daher ins Portfolio jeder Führungskraft.

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