Die vom Amtsgericht Göttingen ausgestellten Haftbefehle zur Abgabe eidesstattlicher Versicherungen gegen Verantwortliche der Göttinger Gruppe (GG) führen dazu, dass auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig intensiver gegen die GG ermitteln wird.
Das Amtsgericht Göttingen hat inzwischen 170 Haftbefehle gegen Verantwortliche der Göttinger Gruppe erlassen.
DÜSSELDORF. "Mit der neuen Entwicklung ist Bewegung in unsere Ermittlungen gekommen", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Klaus Ziehe dem Handelsblatt. Die Staatsanwaltschaft werde sich Informationen über die Haftbefehle und deren Begründung besorgen. Zu einem seit 2004 laufenden Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung gegen die GG seien Strafanzeigen wegen Nichtauszahlung von Stillen Beteiligungen gekommen, die auf Verdacht des Betruges hinweisen. Die Insolvenz der GG kann zu erheblichen Nachteilen für Anleger führen, warnten Anlegeranwälte.
Gutachten sollen den Braunschweiger Ermittler Aufschluss geben, seit wann die GG nicht mehr zahlungsfähig ist. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte bereits früher wegen Betrugsverdachts gegen GG-Manager ermittelt, das Verfahren aber später eingestellt.
Während der 1990er-Jahre sammelte die GG mit so genannten stillen Beteiligungen mehr als eine Mrd. Euro bei Anlegern ein. Eine stille Beteiligung ist quasi ein Gesellschafterdarlehen, dass den Gesellschafter aber am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die GG hat atypisch stille Beteiligung emittiert, die den Anleger auch an den Verlusten beteiligen.
Anlegerschützer warnen seit Jahren vor den auch als Ratensparmodell verkauften Altersvorsorgeanlagen der GG. Die höchst umstrittenen Produkte wurde häufig ohne ausreichende Risikohinweise vertrieben. Viele Anleger setzten mit Hilfe von Anwälten Rückzahlungen gegen die GG durch oder erreichten zumindest, dass sie die Raten nicht weiter zahlen mussten. Die Forderungen der Anleger werden von der GG seit mehreren Jahren nur schleppend bedient. Bisher habe die GG kurz vor der Pfändung oder der Androhung eines Haftbefehls gezahlt, berichteten Anwälte.
Das Amtsgericht Göttingen hat inzwischen 170 Haftbefehle gegen Verantwortliche der Göttinger Gruppe erlassen. Weitere 200 Anträge auf Haftbefehle lägen vor, sagte ein Sprecher des Gerichts. Täglich gingen 20 bis 40 neue Anträge ein. Die Haftbefehle sind allerdings nicht mit strafrechtlichen Haftbefehlen vergleichbar. Damit sollen die Vorstände der zur GG gehörenden Securenta AG Jürgen Rinnewitz und Marina Götz sowie Martin Vaupel, Geschäftsführer der Göttinger Gruppe Beteiligungs-GmbH, per eidesstattlicher Versicherung, früher Offenbarungseid genannt, zu Angaben zu den Vermögensverhältnissen erzwungen werden.
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Es ist Aufgabe von Gerichtsvollziehern die mit Haftbefehl belegten aufzusuchen und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu bewegen. Weil die GG ihren Firmensitz kürzlich nach Berlin verlegt habe, würden die Göttinger Gerichtsvollzieher vermutlich die Berliner Kollegen um Hilfe bitten, sagte der Gerichtssprecher. Hinter jedem Haftbefehl stehe eine Forderung gegen die GG, erläuterte der Siegburger Anlegeranwalt Hartmut Göddecke, der mehrere Geschädigte vertritt. Die GG war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Rechtsanwältin Angelika Jackwerth von der Göttinger Kanzlei Machunsky & Jackwerth hält den durch Haftbefehle aufgebauten Druck für "eher kontraproduktiv". Die Kanzlei setzt seit Jahren auf Verhandlungslösungen. Im Falle einer Insolvenz müssten Anleger mit Nachforderungen des Insolvenzverwalters rechnen, sagt sie. So stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest, dass auch die ausstehende Einlage eines stillen Gesellschafters "zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung stehen muss." (Az.: II ZR 145/78 v. 5.11.1979)
Die Gefahr sei für die Anleger umso größer, die binnen eines Jahres - zurückgerechnet vom Datum des Insolvenzantrages - Zahlungen von GG erhielten, macht Göddecke auf § 136 der Insolvenzordnung aufmerksam. Er vermutet darum: "So schnell wird kein Betroffener Insolvenzantrag stellen."
Die Zeichner stiller Beteiligungen der Hanseatische AG (HAG) können ein Lied von Nachforderungen singen. Als die HAG Pleite war, forderte der Konkursverwalter 1999 von ihnen Einlagen zurück. die bis zu einem Jahr vor der Konkurseröffnung im Juli 1997 zurückgezahlt worden waren.
Göddeckes Anwaltskollegin Jackwerth geht davon aus, dass bei der GG "nichts mehr zu holen ist". Eine Möglichkeit für Anleger den Schaden durch die GG zu mindern, bestehe darin, gegen die Vertriebe der GG-Anlagen vorzugehen. Allerdings rät sie wegen des auch in diesem Fall ungewissen Ausgangs nur diesen Anlegern dazu, denen eine Deckungszusage ihrer Rechtschutzversicherung vorliegt.
