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04.06.2007 

Es ist Aufgabe von Gerichtsvollziehern die mit Haftbefehl belegten aufzusuchen und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu bewegen. Weil die GG ihren Firmensitz kürzlich nach Berlin verlegt habe, würden die Göttinger Gerichtsvollzieher vermutlich die Berliner Kollegen um Hilfe bitten, sagte der Gerichtssprecher. Hinter jedem Haftbefehl stehe eine Forderung gegen die GG, erläuterte der Siegburger Anlegeranwalt Hartmut Göddecke, der mehrere Geschädigte vertritt. Die GG war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Rechtsanwältin Angelika Jackwerth von der Göttinger Kanzlei Machunsky & Jackwerth hält den durch Haftbefehle aufgebauten Druck für "eher kontraproduktiv". Die Kanzlei setzt seit Jahren auf Verhandlungslösungen. Im Falle einer Insolvenz müssten Anleger mit Nachforderungen des Insolvenzverwalters rechnen, sagt sie. So stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest, dass auch die ausstehende Einlage eines stillen Gesellschafters "zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung stehen muss." (Az.: II ZR 145/78 v. 5.11.1979)

Die Gefahr sei für die Anleger umso größer, die binnen eines Jahres - zurückgerechnet vom Datum des Insolvenzantrages - Zahlungen von GG erhielten, macht Göddecke auf § 136 der Insolvenzordnung aufmerksam. Er vermutet darum: "So schnell wird kein Betroffener Insolvenzantrag stellen."

Die Zeichner stiller Beteiligungen der Hanseatische AG (HAG) können ein Lied von Nachforderungen singen. Als die HAG Pleite war, forderte der Konkursverwalter 1999 von ihnen Einlagen zurück. die bis zu einem Jahr vor der Konkurseröffnung im Juli 1997 zurückgezahlt worden waren.

Göddeckes Anwaltskollegin Jackwerth geht davon aus, dass bei der GG "nichts mehr zu holen ist". Eine Möglichkeit für Anleger den Schaden durch die GG zu mindern, bestehe darin, gegen die Vertriebe der GG-Anlagen vorzugehen. Allerdings rät sie wegen des auch in diesem Fall ungewissen Ausgangs nur diesen Anlegern dazu, denen eine Deckungszusage ihrer Rechtschutzversicherung vorliegt.

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