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18.06.2008 
Wohl kein Pilotverfahren

Schrottimmobilien: Kaum Hoffnung für Kläger

Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen geprellten Anlegern und der Bausparkasse Badenia um sogenannte Schrottimmobilien hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe die möglicherweise entscheidende Etappe begonnen. Am Dienstag hat das Gericht über die ersten vier von rund 300 anhängigen Klagen verhandelt.

dpa KARLSRUHE. Die Käufer der überteuerten Immobilien fordern ihre Verluste von der Bausparkasse zurück, die den Käufern zur Finanzierung der Geschäfte Darlehen gewährt hatte. Der Senatsvorsitzende Bernd Müller-Christmann dämpfte zum Prozessauftakt die Hoffnung auf ein Pilotverfahren: "Jeder Fall ist gesondert zu betrachten." Die ersten Urteile werden am 16. September verkündet.

Hintergrund sind die Immobilienverkäufe der inzwischen insolventen Dortmunder Firma Heinen & Biege. Sie vertrieb in den 90er Jahren Wohnungen, die als Steuersparmodell ohne Eigenkapital zur Altersversorgung gerade für weniger solvente Käufer gedacht waren. Badenia hatte mehr als 7000 solcher Käufe finanziert.

Am Dienstag ging es um vier Wohnungen in Stade, Wuppertal und im niedersächsischen Brake. Die Käufer - eine Krankenschwester, ein Arbeiter, ein Zeitsoldat und ein Kraftfahrer - mussten schon bald nach dem Erwerb der zwischen 20 und rund 40 Quadratmeter großen Wohnungen feststellen, dass die zugesagten Mieteinnahmen erheblich hinter den Zusagen zurückblieben. "Es ergab sich sehr früh eine Schieflage", sagte Müller-Christmann.

Prozessentscheidend ist nun die Frage, ob Badenia diese Finanzprobleme schon damals kennen musste. Die OLG-Richter deuteten an, die rapide Verschlechterung der finanziellen Situation oder beispielsweise die mangelnde Information über notwendige Sanierungsmaßnahmen könnten Indizien dafür sein, dass die Fehlkalkulation bereits von Beginn an auch für Badenia offensichtlich waren. "Das sind doch keine Waisenknaben", sagte Richter Franz Schnauder.

Bisher war in der langen Prozessgeschichte die Durchsetzung von Forderungen gegen Badenia meist daran gescheitert, dass Badenia nicht die Immobilien verkauft, sondern lediglich die Kredite gewährt hat - was juristisch getrennte Geschäfte sind. Nach neueren Urteilen des - bis dahin eher bankenfreundlichen - Bundesgerichtshofs (BGH) aus den Jahren 2006 und 2007 konnten die Kleinanleger aber neue Hoffnung schöpfen.

Danach müssen die Käufer nachweisen, dass sie beim Abschluss des Vertrags über die Gewinnerwartungen "arglistig getäuscht" worden sind. Wenn Badenia zudem beim Wohnungsverkauf "institutionell" mit der Immobilienfirma Heinen & Biege zusammengearbeitet hat - wovon das OLG in einem Urteil von 2004 ausgegangen war -, dann muss Badenia diese Täuschung gegen sich gelten lassen.

Der ehemalige Badenia-Finanzvorstand Elmar A., der dazu als Zeuge geladen war, erschien am Dienstag nicht: Wegen der seit 2003 laufenden Ermittlungen gegen ihn verweigert er die Aussage.

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