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31.03.2008 
Strafanzeige

Securenta: Krach um Insolvenzverwalter

von Reiner Reichel

Der Bund der Kapitalanleger hat Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue und des Betruges gegen Peter Knöpfel, den Insolvenzverwalter der Securenta, gestellt. Die Anlegerschützer werfen Knöpfel vor, er nehme immer noch Ratenzahlungen von Anlegern entgegen - obwohl er die Betrugsabsicht hinter dem Anlagesystem erkannt habe.

Das Kerngeschäft der Göttinger Gruppe, hier der Firmensitz in Göttingen, war die Securenta. Der Bund der Kapitalanleger vertritt seit Jahren Geschädigte der Göttinger Gruppe. Foto: dpaLupe

Das Kerngeschäft der Göttinger Gruppe, hier der Firmensitz in Göttingen, war die Securenta. Der Bund der Kapitalanleger vertritt seit Jahren Geschädigte der Göttinger Gruppe. Foto: dpa

DÜSSELDORF. Der Bund der Kapitalanleger vertritt seit Jahren Geschädigte der Göttinger Gruppe, deren Kerngesellschaft die Securenta war.

Das Amtsgericht Göttingen hatte im Juni 2007 das Insolvenzverfahren gegen die Securenta eröffnet. Die Anlagefirma soll Verträge über 2,4 Mrd. Euro abgeschlossen haben und aus Einmal- und Ratenzahlungen 900 Mill. Euro kassiert haben, von denen nun nur noch etwa eine Mill. Euro übrig ist, berichten Anlegeranwälte von der Bestandsaufnahme des Insolvenzverwalters auf der Gläubigerversammlung am vergangenen Dienstag. Die vor allem in den 90er Jahren als Gesellschafter geworbenen Anleger - schätzungsweise von 80 000 bis 270 000 - sollen zu 80 Prozent Ratenzahler sein. Es wurden Verträge mit bis zu 40 Jahren Laufzeit geschlossen.

Die Anzeige wurde am Freitag von dem Göttinger Anwalt Markolf Schmidt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingereicht. Schmidt wirft Knöpfel vor, weiterhin Ratenzahlungen von Göttinger-Gruppe-Anlegern einzunehmen, obwohl er die Betrugsabsicht hinter dem Anlagesystem erkannt habe. Ein durch Betrug zustande gekommener Vertrag ist nichtig. In mehreren Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) Zeichnern von Sparverträgen der Göttinger Gruppe wegen falscher Beratung (Az.: II ZR 149/03 vom 21. März 2005) oder ungenügender Risikoaufklärung (Az.: I ZR 354/02 vom 19. Juli 2004) Schadenersatz zugesprochen. Doch nicht alle Anleger wissen, wie sie sich wehren können. Viele haben es versäumt, die Einzugsermächtigung der Securenta zu widerrufen. "Anleger sollten die Ratenzahlungen sofort stoppen", rät Schmidt.

Knöpfel bezifferte den monatlichen Zufluss aus Ratenzahlungen auf der Gläubigerversammlung auf "mehrere Zehntausend Euro". Er war zu einer Stellungnahme nicht zu erreichen.

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