29.01.2006

Urteil: Senioren müssen Studiengebühren zahlen

Semestergebühren für studierende Senioren sind rechtens, entschied das Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz (B 16/04). 650 Euro pro Semester für alle Studenten über 60 Jahre verstoße nicht gegen die Verfassung.

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Ein 64-Jähriger hatte geklagt. Er ist Student an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz und fühlt sich durch die Gebühr benachteiligt: die Altersgrenze sei willkürlich. Er studiere zum ersten Mal und wolle dies, wie alle andern auch, gratis machen.

Die Richter entschieden anders. Ein kostenfreies Erststudium sei zwar gesetzlich festgeschrieben. Ausnahmen seien aber erlaubt - und die Senioren fielen darunter.

Quelle: Wirtschaftswoche Nr. 4/06

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