10.02.2006

Geplante Reform 2008: Spekulationssteuer landet erneut in Karlsruhe

Die Steuer auf Aktiengewinne sorgt für neuen Wirbel: Ein Betroffener klagt direkt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen seinen Steuerbescheid und die Bundesregierung erwägt, die stärkere Belastung von Aktien- und Immobilienbesitzern doch erst einmal zu verschieben.

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asr/ke DÜSSELDORF. "Für das Streitjahr 1999 und auch für die Folgejahre bis mindestens 2003 ist von einem tatsächlichen Erhebungsdefizit in verfassungsrechtlich relevantem Umfang auszugehen", sagte der an dem Verfahren beteiligte Münchener Steueranwalt Jörg Wiese dem Handelsblatt. Die Verlängerung der Spekulationsfrist 1999 auf ein Jahr habe die Zahl der potenziellen Steuerpflichtigen erhöht und damit das Vollzugsdefizit im Vergleich zu den Vorjahren verschärft.

Wiese bezieht sich damit auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2004. Demnach war die Spekulationsteuer 1997 und 1998 verfassungswidrig, weil der Fiskus keine Möglichkeit hatte, die Steuer tatsächlich einzutreiben. Faktisch hätten nur steuerehrliche Anleger Steuern zahlen müssen. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs habe sich dieser Zustand seitdem verbessert, nicht zuletzt weil die Finanzverwaltung neuerdings die Möglichkeit habe, nicht angegebene Konten aufzuspüren.

Laut Bundesfinanzministerium hat die Verwaltung von April 2005 bis Ende Januar 2006 genau 10 747 Mal von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Bei der Kontenabfrage werden nur die Stammdaten, nicht aber die Kontobewegungen abgefragt. Die Abfrage bezieht sich auch auf Konten und Depots, die innerhalb der letzten drei Jahre gelöscht wurden. Seit dem 2. Februar können bei strafrechtlichen Ermittlungen die Abfragen im Rahmen eines Rechtshilfeabkommens auch auf alle EU-Staaten ausgedehnt werden.

Mit Blick auf das nun von ihm angestrengte Verfassungsgerichtsverfahren rät Wiese betroffenen Steuerpflichtigen, ihre Steuerbescheide unter allen Umständen offen zu halten. "Man sollte sich jetzt auf keinen Fall von der Finanzverwaltung unter Druck setzen lassen." Von dem Karlsruher Verfahren können jene profitieren, deren Bescheide für die Jahre ab 1999 noch nicht bestandskräftig sind.

Derweil zeichnet sich ab, dass die Bundesregierung die geplante Abschaffung der Spekulationsfrist um ein Jahr verschieben dürfte. Sowohl in der Regierung als auch in den Fraktionen gebe es Überlegungen, die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne erst 2008 zusammen mit der Unternehmensteuerreform zu regeln, hieß es im Finanzministerium.

Da es einen thematisch engen Zusammenhang mit der für 2008 geplanten Unternehmensteuerreform gebe, sei es sinnvoll, die zwei Bereiche zu verbinden, sagte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg Spiller, -Otto der "Berliner Zeitung".

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, schon von 2007 an Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Immobilien unabhängig von der Haltedauer pauschal mit etwa 20 Prozent zu besteuern. 2008 sollte dies Einnahmen von 45 Mill. Euro bringen, im Folgejahr 110 Mill. Euro. Auch Finanzpolitiker der Union hatten kürzlich dafür plädiert, die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und die Unternehmensteuerreform "parallel" zu bearbeiten. Heute gilt - analog zur Dividendenbesteuerung - für Gewinne aus Aktiengeschäften das Halbeinkünfteverfahren. Demnach sind Spekulationsgewinne zur Hälfte steuerpflichtig; es gilt eine Freigrenze von 512 Euro.

(Az.: 2 BvR 204/06)

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