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19.05.2008 
Kampf um Kunden

Steuerberater unter Konkurrenzdruck

von Thomas Sigmund

Der Tätigkeitsbereich des Steuerberaters ist bedroht: Immer mehr Bürger wickeln ihre Gehaltsabrechnungen und die Buchführung mit Computerprogrammen selbst ab oder greifen auf das Online-Angebot der Finanzverwaltung zurück. Wie eine durch den Gesetzgeber verunsicherte Branche versucht, neue Betätigungsfelder zu erschließen.

Die Branche der Steuerberater kämpft um Kunden. Foto: Nils FliegnerLupe

Die Branche der Steuerberater kämpft um Kunden. Foto: Nils Fliegner

BERLIN. Den Steuerberatern geht es im Vergleich zu den Anwälten blendend - zumindest statistisch gesehen. Während die Zahl der rund 81 000 Steuerberater in den vergangenen Jahren nur leicht gestiegen ist, explodierte gleichzeitig die Zahl der Rechtsanwälte. Heute buhlen schon 146 000 Rechtsvertreter um Mandanten. Auch beim Gehalt liegen die Steuerberater klar vorne. Im Schnitt macht eine Kanzlei 350 000 Euro Umsatz im Jahr, schätzen Branchenexperten. Von solchen Summen können die meisten Anwälte nur träumen.

Dennoch: Zurücklehnen können die Steuerberater sich nicht - das wird der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Horst Vinken, heute den etwa 1 200 Teilnehmern des Deutschen Steuerberaterkongresses in Berlin klarmachen. "Durch Insolvenzen, stille Liquidationen, Unternehmensaufgaben und Zusammenschlüsse sinkt die Zahl der sicheren und lukrativen Mandate. Und um die drängen sich auch andere Berater - Rechtsanwälte, Unternehmensberater und Banken", sagte Vinken dem Handelsblatt.

Keine Frage: Auch unter Steuerberatern wird der Kampf um Kunden härter. Immer mehr Mittelständler wickeln ihre Gehaltsabrechnungen und die Buchführung mit Computerprogrammen selbst ab. Außerdem gucken die Mandanten auch bei ihren Steuernberatern immer stärker auf den Preis, nicht zuletzt seit die Große Koalition entschieden hat, dass Kosten für den privaten Teil der Steuererklärung nicht mehr als Sonderausgabe geltend gemacht werden können. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) wird sich auf dem Kongress die Frage anhören müssen, warum er zuerst den Steuerpflichtigen in den Gesetzesdschungel schickt, und ihn dann für den Weg nach draußen auch noch zahlen lässt.

Belastend für die Zunft wirkt sich auch noch aus, dass neben den Mittelständlern auch immer mehr Bürger auf Steuersoftware zurückgreifen oder das Online-Angebot der Finanzverwaltung zur elektronischen Steuererklärung nutzen.

Deshalb versucht die Branche, sich neue Betätigungsfelder zu erschließen: Kanzleien beraten Kunden nicht mehr nur bei Fragen der Einkommen-, Gewerbe- oder Umsatzsteuer und erstellen Bilanzen, sie begleiten Kunden auch bei Bankgesprächen und unterstützen Firmen bei der Planung größerer Umstrukturierungen. Viele Steuerberater haben diese neuen Geschäftsfelder zwar inzwischen für sich entdeckt, schöpfen die möglichen Potenziale aber nur unzureichend aus. Eine dem Handelsblatt vorliegende Studie von Dieter Baumert, Inhaber der Kölner Kanzleiberatung Awus Management for Professionals ergab, dass rund drei Viertel der befragten Berater kein Vertriebs- oder Akquisitionskonzept haben. Außerdem fehlt 61 Prozent der Kanzleien nach wie vor eine klare Branchenausrichtung, fast jeder dritte Berater hat nicht einmal ein richtiges Dienstleistungsprofil erstellt.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Die Bedrohung des Tätigkeitsbereiches.

Wie bedroht der Steuerberatern vorbehaltene Tätigkeitsbereich darüber hinaus ist, zeigte sich Anfang dieses Jahres, als eine Aufweichung des Berufsrechts in greifbare Nähe gerückt war. Erst nach massivem Druck der Steuerberater schob der Bundestag - vielleicht ein letztes Mal - den Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten einen Riegel vor, die ins Stammgeschäft drängten. Mit dem im April verabschiedeten "Achten Steuerberatungsänderungsgesetz" wurden die Befugnisse der Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte doch nicht erweitert, die Steuerberater behielten ihre Vormachtstellung. "Der Grundsatz, ohne Steuerberaterprüfung keine Steuerberatung, ist damit bestätigt worden, stellte Vinken zufrieden fest. Damit könnten sich Verbraucher und Staat weiterhin auf die hohe Qualität der Leistungen verlassen.

Das Gesetz bringt darüber hinaus ganz neue Perspektiven für die Branche. "Bislang durfte der Steuerberater zum Beispiel ein zum Nachlass gehörendes Unternehmen nicht als Testamentsvollstrecker fortführen. Jetzt kann die Steuerberaterkammer in solchen Fällen eine Ausnahmegenehmigung erteilen", sagte Vinken. Zudem können Steuerberater Kooperationen mit den Angehörigen aller freien Berufe eingehen, also etwa mit Architekten. Nicht zu vergessen die Einführung des Syndikus-Steuerberaters. Damit kann der Steuerberater als Angestellter eines Unternehmens oder Verbands tätig werden, wenn er hierbei steuerberatende Tätigkeiten wahrnimmt.

Auch durch neue Spezialisierungsmöglichkeiten gibt es für Steuerberater zusätzliche Chancen. Seit August 2007 gibt es für sie ein Äquivalent zum Fachanwalt mit Titeln wie "Fachberater für internationales Steuerrecht". Gerade für diese komplizierte Materie entwickelt sich eine zunehmende Nachfrage, denn auch mittelständische Unternehmen agieren mehr und mehr grenzüberschreitend. Geknüpft ist der neue amtliche Titel allerdings an strenge Voraussetzungen. Wer ihn erwerben will, muss umfangreiche theoretische und praktische Kenntnisse auf dem Fachgebiet nachweisen.

Im Inland haben Steuerberater derzeit vor allem mit der Erbschaftsteuerreform viel Arbeit. Die Steuerberater betreuen oft ganze Generationen von Unternehmerfamilien, die von den neuen Regelungen betroffen sein werden, aber immer noch nicht wissen, wie diese letztlich aussehen. "Wichtige Aspekte des Gesetzentwurfs bei der Erbschaftsteuer sind nicht praxistauglich und müssen geändert werden", sagte Vinken. Insgesamt plädiert der Steuerberaterpräsident für Steuervereinfachung und mehr Sorgfalt bei der Gesetzgebung, auch da der Aufwand für die Beratung immer größer werde.

Eine Ansicht, die der Präsident des Bundesfinanzhofs (BFH), Wolfgang Spindler, auf dem Kongress heute teilen dürfte. Der Chef des obersten Finanzgerichts wäre sicher an einer Antwort von Steinbrück interessiert, warum der Fiskus immer mehr bürgerfreundliche Steuerurteile per Verwaltungserlass einfach nicht umsetzt.

Ein weiteres Beispiel für das Steuerwirrwarr in Deutschland ist aus Sicht der Berater die Pendlerpauschale. Zehntausende Steuerbescheide sind vorläufig erteilt worden: Der Bundesfinanzhof hält die Abschaffung der Pendlerpauschale und ihren Ersatz durch eine Härtefallklausel für Fernpendler für verfassungswidrig und hat sie in Karlsruhe vorgelegt, die Richter wollen darüber noch in diesem Jahr entscheiden.

Eine Prozesswelle erwarten die Steuerberater auch gegen die Änderungen der Gewerbesteuer durch die Unternehmensteuerreform. Seit Januar müssen Miet- und Zinskosten teilweise zum Gewinn addiert und mitversteuert werden. "Besteuert wird damit die Substanz eines Unternehmens", kritisiert Vinken. Er habe erhebliche Zweifel, "ob die Höhe der daraus resultierenden Belastung noch verfassungskonform ist".

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