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19.05.2008 

Wie bedroht der Steuerberatern vorbehaltene Tätigkeitsbereich darüber hinaus ist, zeigte sich Anfang dieses Jahres, als eine Aufweichung des Berufsrechts in greifbare Nähe gerückt war. Erst nach massivem Druck der Steuerberater schob der Bundestag - vielleicht ein letztes Mal - den Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten einen Riegel vor, die ins Stammgeschäft drängten. Mit dem im April verabschiedeten "Achten Steuerberatungsänderungsgesetz" wurden die Befugnisse der Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte doch nicht erweitert, die Steuerberater behielten ihre Vormachtstellung. "Der Grundsatz, ohne Steuerberaterprüfung keine Steuerberatung, ist damit bestätigt worden, stellte Vinken zufrieden fest. Damit könnten sich Verbraucher und Staat weiterhin auf die hohe Qualität der Leistungen verlassen.

Das Gesetz bringt darüber hinaus ganz neue Perspektiven für die Branche. "Bislang durfte der Steuerberater zum Beispiel ein zum Nachlass gehörendes Unternehmen nicht als Testamentsvollstrecker fortführen. Jetzt kann die Steuerberaterkammer in solchen Fällen eine Ausnahmegenehmigung erteilen", sagte Vinken. Zudem können Steuerberater Kooperationen mit den Angehörigen aller freien Berufe eingehen, also etwa mit Architekten. Nicht zu vergessen die Einführung des Syndikus-Steuerberaters. Damit kann der Steuerberater als Angestellter eines Unternehmens oder Verbands tätig werden, wenn er hierbei steuerberatende Tätigkeiten wahrnimmt.

Auch durch neue Spezialisierungsmöglichkeiten gibt es für Steuerberater zusätzliche Chancen. Seit August 2007 gibt es für sie ein Äquivalent zum Fachanwalt mit Titeln wie "Fachberater für internationales Steuerrecht". Gerade für diese komplizierte Materie entwickelt sich eine zunehmende Nachfrage, denn auch mittelständische Unternehmen agieren mehr und mehr grenzüberschreitend. Geknüpft ist der neue amtliche Titel allerdings an strenge Voraussetzungen. Wer ihn erwerben will, muss umfangreiche theoretische und praktische Kenntnisse auf dem Fachgebiet nachweisen.

Im Inland haben Steuerberater derzeit vor allem mit der Erbschaftsteuerreform viel Arbeit. Die Steuerberater betreuen oft ganze Generationen von Unternehmerfamilien, die von den neuen Regelungen betroffen sein werden, aber immer noch nicht wissen, wie diese letztlich aussehen. "Wichtige Aspekte des Gesetzentwurfs bei der Erbschaftsteuer sind nicht praxistauglich und müssen geändert werden", sagte Vinken. Insgesamt plädiert der Steuerberaterpräsident für Steuervereinfachung und mehr Sorgfalt bei der Gesetzgebung, auch da der Aufwand für die Beratung immer größer werde.

Eine Ansicht, die der Präsident des Bundesfinanzhofs (BFH), Wolfgang Spindler, auf dem Kongress heute teilen dürfte. Der Chef des obersten Finanzgerichts wäre sicher an einer Antwort von Steinbrück interessiert, warum der Fiskus immer mehr bürgerfreundliche Steuerurteile per Verwaltungserlass einfach nicht umsetzt.

Ein weiteres Beispiel für das Steuerwirrwarr in Deutschland ist aus Sicht der Berater die Pendlerpauschale. Zehntausende Steuerbescheide sind vorläufig erteilt worden: Der Bundesfinanzhof hält die Abschaffung der Pendlerpauschale und ihren Ersatz durch eine Härtefallklausel für Fernpendler für verfassungswidrig und hat sie in Karlsruhe vorgelegt, die Richter wollen darüber noch in diesem Jahr entscheiden.

Eine Prozesswelle erwarten die Steuerberater auch gegen die Änderungen der Gewerbesteuer durch die Unternehmensteuerreform. Seit Januar müssen Miet- und Zinskosten teilweise zum Gewinn addiert und mitversteuert werden. "Besteuert wird damit die Substanz eines Unternehmens", kritisiert Vinken. Er habe erhebliche Zweifel, "ob die Höhe der daraus resultierenden Belastung noch verfassungskonform ist".

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