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28.08.2006 
Drei Fragen an: Christian Rödl

Stiftungen: Gebäude für die Ewigkeit

Christian Rödl ist Mitglied der Geschäftsleitung von Rödl & Partner in Nürnberg.

Herr Rödl, welche Formen der Stiftung bieten sich als Nachfolgelösungen an?

Grundsätzlich denkbar sind die gemeinnützige Stiftung oder die Familienstiftung. Wird allerdings wesentliches Vermögen auf Familienstiftungen übertragen, entstehen bisher hohe Steuerlasten. Abhilfe schaffen in der Praxis Doppelstiftungsmodelle aus beiden Formen. Dabei wird nur so viel Vermögen auf die Familienstiftung übertragen, wie zu verkraften oder für den Unterhalt der Familie notwendig ist. Mit der Reform der Erbschaftsteuer könnte sich dies allerdings ändern. Danach könnten Familienstiftungen oder gar Stiftungen im Ausland interessant werden, die häufig weniger restriktiven zivilrechtlichen Regelungen unterliegen als es in Deutschland der Fall ist.

Was sollten Unternehmer bedenken, ehe sie sich dafür entscheiden, eine Stiftung zu gründen?

Zu allererst: Die Stiftung ist kein Steuersparmodell! Und das Unternehmen sollte für die Stiftung geeignet sein. Auf jeden Fall benötigt es eine angemessene Kapitalausstattung und Ertragskraft, um in Zukunft aus eigener Kraft zu existieren und die Ansprüche der Stiftung auf Ausschüttung zu befriedigen. Die Stiftung ist keine Lösung für Unternehmen mit Sanierungsbedarf oder ungeklärten Bestandsrisiken. Außerdem stellt sie nur den rechtlichen Rahmen für die Nachfolge dar. Sie allein ist kein Ausweg, wenn ein Unternehmer es nicht geschafft hat, qualifizierte Nachfolger für die Führung des Unternehmens heranzuziehen. Ein schlechter Start ist es auch, ein Stiftungsmodell gegen den Willen naher Familienangehöriger oder der Führung des Unternehmens durchzusetzen. Ungeregelte Pflichtteilsrechte können die Stiftung und das Unternehmen in ihrem Bestand bedrohen. Schließlich sollte sich der Unternehmer realistisch mit der Frage auseinander setzen, ob nicht ein Verkauf des Unternehmens unter Umständen die bessere Lösung ist.

Gesetzt den Fall, die Unternehmerfamilie stellt im Nachhinein fest, dass sie mit der Rechtsform der Stiftung wenig glücklich ist: Gibt es die Möglichkeit zum Ausstieg?

Dies ist ein Manko des deutschen Stiftungsrechts: Grundsätzlich wird eine Stiftung auf Dauer, sprich: auf Ewigkeit errichtet. Die Möglichkeit, sie auf Wunsch des Stifters oder seiner Familie wieder aufzulösen, besteht grundsätzlich nicht. Zwar ist denkbar, bestimmte Szenarien für eine Auflösung in die Satzung aufzunehmen. Die Aufsichtsbehörden der Stiftung sind bei der Anerkennung solcher Regelungen jedoch eher skeptisch. Auf schwierige Verhandlungen muss man sich auf jeden Fall einrichten. Überdies ist die Auflösung einer Stiftung immer von der Stiftungsbehörde zu genehmigen. Auch steuerlich ist die Errichtung einer Stiftung in der Regel eine Einbahnstraße.

Die Fragen stellte Joachim Weber.

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