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06.04.2008 
Telekom-Prozess

Tage der Abrechnung

von Jörg Hackhausen und Christian Panster

16 000 Kläger, 800 Anwaltskanzleien, ein Streitwert von 80 Millionen Euro - das am Montag startende Verfahren enttäuschter Anleger gegen den Telekom-Konzern sprengt alle Dimensionen. Bis zu einer Entscheidung könnten Jahre ins Land gehen.

Meterweise Akten: Anwälte beim ersten Telekom-Prozess im Jahre 2004. Foto: dpaLupe

Meterweise Akten: Anwälte beim ersten Telekom-Prozess im Jahre 2004. Foto: dpa

FRANKFURT. Unter anderen Umständen wäre der Deutschen Telekom so viel Aufmerksamkeit sehr recht. Nicht aber am kommenden Montag: Eine Armee von bis zu 800 Anwälten wird dann in Frankfurt einrücken. Sie wollen klären, ob ihre Mandanten beim dritten Börsengang des Bonner Konzerns im Jahr 2000 übers Ohr gehauen wurden. Weil die Räume des Frankfurter Oberlandesgerichts für diesen Zweck zu klein sind, musste eine Veranstaltungshalle im Stadtteil Bornheim angemietet werden.

Es ist ein einzigartiger Prozess, den die 23. Zivilkammer unter dem Vorsitzenden Richter Christian Dittrich vor sich hat. Rund 16 000 Kläger wollen mit der Deutschen Telekom abrechnen. Es geht um den vergleichsweise geringen Streitwert von 80 Mill. Euro. Die Kläger hatten sich beim dritten Börsengang des Bonner Konzerns im Jahr 2000 mit T-Aktien zum Preis von 63,50 Euro eingedeckt. Kurz darauf stürzte der Kurs ab (siehe "Jäher Absturz"). Die T-Aktie hat sich davon nie wieder erholt. Die Aktionäre fühlen sich von der Telekom betrogen. "Die im Börsenprospekt veröffentlichten Daten, die zur Beurteilung der Aktien notwendig sind, waren falsch", sagt Rechtsanwalt Andreas Tilp, dessen Kanzlei rund 300 Kläger im Prozess vertritt.

Die Liste der Vorwürfe ist lang. Insgesamt müssen sich die Richter an 187 Streitpunkten abarbeiten. Die Kläger werfen der Telekom unter anderem vor, das Immobilienvermögen des Konzerns zu hoch angesetzt und damit die Aktien überteuert verkauft zu haben. 2001, nur ein Jahr nach dem dritten Börsengang, korrigierte die Telekom in der Eröffnungsbilanz für das Jahr 1995 ihr Immobilienvermögen um insgesamt 2,5 Mrd. Euro nach unten.

Die Kläger und ihre Anwälte gehen davon aus, dass der Bonner Konzern schon viel früher vom Wertverfall seiner Immobilien gewusst, dies aber bewusst verschwiegen hat. Nach dem Börsengesetz ist die Telekom für die Richtigkeit der Angaben im Prospekt verantwortlich. "Wir sind fest davon überzeugt, dass sich im Laufe des Verfahrens zeigen wird, dass alle erhobenen Vorwürfe haltlos sind", heißt es bei der Telekom, die von der Anwaltskanzlei Latham & Watkins vertreten wird.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Wirksame Waffe für Anlegerschützer?

Zu Prozessbeginn geht es aber zunächst nicht um die Immobilien, sondern um ein US-Unternehmen namens Voicestream. Ende Mai 2001 hatte die Deutsche Telekom den damals größten Mobilfunkanbieter in den USA für rund 34 Milliarden. Euro gekauft. "Zu teuer", lautet das Fazit aus heutiger Sicht. Aber nicht nur das: Die Übernahmeverhandlungen sollen bereits weit fortgeschritten gewesen sein, als die Telekom an ihrem Prospekt für den dritten Börsengang feilte. Im Prospekt war nichts von dem geplanten Zukauf zu lesen. Ein weiterer Streitpunkt ist die teure Ersteigerung der UMTS-Lizenzen.

Im Zeugenstand wird die geballte Telekom-Prominenz aus der jüngeren Vergangenheit Platz nehmen. Ron Sommer wird kommen, Chef des Bonner Konzerns zur Zeit des Börsengangs. Er hatte das Unternehmen in den 90er-Jahren an die Börse geführt, es mit zahlreichen Zukäufen im Ausland vermeintlich auf Wachstumskurs gebracht und einen riesigen Schuldenberg angehäuft. Als Zeugen sind auch Sommer-Nachfolger Kai Ricke, -Uwe der einstige Aufsichtsratschef Hans Winkhaus-Dietrich und Finanzvorstand Karl Eick-Gerhard geladen. Sommer macht am 14. April den Anfang.


Tabelle  Infografik: Jäher Absturz


Sollte sich der Telekom-Prozess mit seinem neuartigen Musterverfahren als wirksame Waffe der Anlegerschützer erweisen, sind weitere Klagen dieser Art wahrscheinlich. Dafür dürfte schon die aktuelle Finanzkrise sorgen. "Zurzeit muss man besonders genau prüfen, ob vorsätzlich falsche Informationen an die Kapitalmärkte gegeben werden", sagt Rüdiger Veil, Direktor des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht an der Bucerius Law School in Hamburg. Sammelklagen sind in Deutschland eigentlich nicht zulässig. Doch für den Fall Telekom hat der Gesetzgeber eine Hintertür geöffnet: das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz "KapMuG" oder in Juristenkreisen "Lex Telekom" genannt. Denn die Masse von Telekom-Klägern wäre nach den Regeln der alten Zivilprozessordnung von den Gerichten kaum zu bewältigen gewesen. Durch das neue "KapMuG", das am 1. November 2005 in Kraft trat, können alle Kläger in einem Musterverfahren zusammengefasst werden. Der Musterkläger im Fall Telekom ist dabei kein Kleinanleger: Er will 1,2 Mill. Euro erstattet bekommen und ist damit der Kläger mit dem höchsten Streitwert.

Lesen Sie weiter auf Seite 3: Bis zu 20 Jahre zur Entschädigung

"Das KapMuG hat den Anlegerschutz verbessert, aber es geht nicht weit genug", sagt Rechtswissenschaftler Veil. Für die Unternehmen sei das Gesetz zwar unbequem, aber sie müssten davor nicht zittern. Nicht wie in den USA, wo eine Sammelklage, die sogenannte "Class Action", bei Unternehmen gefürchtet ist. "Sammelklagen können ein Unternehmen lähmen, meist enden sie in einem Vergleich", sagt Veil. Das deutsche "KapMuG" gehe längst nicht so weit wie die US-Sammelklage. Bisher ist überhaupt erst eine Entscheidung in einem Musterverfahren nach dem KapMuG gefällt worden: Das Oberlandesgericht Stuttgart wies rund 60 Klagen gegen die frühere Daimler-Chrysler AG ab. Anleger hatten geklagt, weil das Unternehmen den Rückzug des damaligen Chefs Jürgen Schrempp angeblich zu spät bekannt gegeben hatte.

Aktionärsschützer sind auch im Fall Telekom skeptisch. "Die Klage ist sehr riskant", sagt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Nicht nur die Beweisführung sei schwierig, auch das Verfahren sei problematisch: "Der Musterkläger trifft die Entscheidungen allein, aber im Falle einer Niederlage müssen alle Kläger bezahlen." Bis die T-Aktionäre letztlich eine Entschädigung erhalten, könnten Anlegeranwalt Tilp zufolge im schlimmsten Fall zehn bis 20 Jahre vergehen.

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