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06.04.2008 

"Das KapMuG hat den Anlegerschutz verbessert, aber es geht nicht weit genug", sagt Rechtswissenschaftler Veil. Für die Unternehmen sei das Gesetz zwar unbequem, aber sie müssten davor nicht zittern. Nicht wie in den USA, wo eine Sammelklage, die sogenannte "Class Action", bei Unternehmen gefürchtet ist. "Sammelklagen können ein Unternehmen lähmen, meist enden sie in einem Vergleich", sagt Veil. Das deutsche "KapMuG" gehe längst nicht so weit wie die US-Sammelklage. Bisher ist überhaupt erst eine Entscheidung in einem Musterverfahren nach dem KapMuG gefällt worden: Das Oberlandesgericht Stuttgart wies rund 60 Klagen gegen die frühere Daimler-Chrysler AG ab. Anleger hatten geklagt, weil das Unternehmen den Rückzug des damaligen Chefs Jürgen Schrempp angeblich zu spät bekannt gegeben hatte.

Aktionärsschützer sind auch im Fall Telekom skeptisch. "Die Klage ist sehr riskant", sagt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Nicht nur die Beweisführung sei schwierig, auch das Verfahren sei problematisch: "Der Musterkläger trifft die Entscheidungen allein, aber im Falle einer Niederlage müssen alle Kläger bezahlen." Bis die T-Aktionäre letztlich eine Entschädigung erhalten, könnten Anlegeranwalt Tilp zufolge im schlimmsten Fall zehn bis 20 Jahre vergehen.

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