In Berlin ringen Politiker und Banken um neue Gesetze zum Schutz der Eigenheimbesitzer: Private Haushalte sollen künftig beim Verkauf von Immobilienkrediten durch Banken besser geschützt werden. Das ist die Leitlinie, auf die sich Parlamentarier von Union und SPD Ende vergangener Woche verständigt haben. Doch noch steckt der Teufel im Detail.
Der bessere Schutz vor Kreditverkäufen soll Bestandteil des Risikobegrenzungsgesetzes werden. Foto. dpa
BERLIN/FRANKFURT. So konnte sich die Koalition noch nicht darauf einigen, ob Schuldner im Falle eines Verkaufs von Immobilienkrediten durch Banken ein Sonderkündigungsrecht für sich in Anspruch nehmen können, ohne die entsprechende Vorfälligkeitsentschädigung - eine Art Kompensation für die außerplanmäßige Rückführung des Darlehens - zu zahlen. "Das ist ein scharfes Schwert", urteilt das SPD-geführte Finanzministerium.
Für die SPD-Parlamentarier hat diese Variante Charme, für die Union kommt sie nicht in Frage, da sie eine Beschädigung des Verbriefungsmarktes befürchtet. Die FDP will dagegen früher ansetzen: "Wird ein Kredit veräußert, muss dies von der Zustimmung des Kunden abhängen", fordert FDP-Vizefraktionschefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Seit der Bankenkrise im Jahr 2002 wurden nach Aussagen der Kreditwirtschaft Kreditforderungen zwischen 35 Mrd. Euro und 40 Mrd. Euro verkauft. Banken können auf diese Weise ihr im Kreditgeschäft gebundenes Eigenkapital entlasten und sich besser refinanzieren. Banken haben dabei "immer häufiger Kredite von vertragstreuen Kunden an Finanzinvestoren" übertragen, die ihrerseits kein Interesse an der Fortführung des Kreditvertrages haben und schon "bei geringen Vertragsstörungen für die zwangsweise Verwertung der als Sicherheit übertragenen Immobilie sorgen", kritisiert Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU). Inkasso-Unternehmen, die die Kreditkäufer einschalten, wollen Kasse machen und setzen sich über die Kundeninteressen hinweg", sagt der frühere Bundesinnenminister und Rechtsanwalt Gerhart Baums.
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Dürften Banken die Kredite nicht mehr an Investoren oder Zweckgesellschaften übertragen, fürchtet die True Sale Initiative (TSI) der deutschen Kreditwirtschaft eine Beschädigung des Geschäftsmodells der Verbriefungen, mit denen die Banken in ihren Bilanzen Platz schaffen fürs Neugeschäft. "Die Einschränkung des Erwerberkreises von grundschuldbesicherten Darlehen auf Banken würde Verbriefungen dieser Darlehen unmöglich machen", sagt TSI-Geschäftsführer Hartmut Bechtold. Weil die Rating-Agenturen darauf bestünden, dass eine Zweckgesellschaft als Emittentin der Papiere auftritt und keine Bank, wäre der bisherige Erfolg der TSI gefährdet. "Würde man Zweckgesellschaften als Erwerber eines Darlehens generell ausschließen, könnten derartige Produkte nicht mehr verbrieft werden," meint Bechtold. Im ersten Quartal wurden über die TSI-Konstruktion Risiken im Volumen von rund vier Mrd. Euro transferiert, in Vorbereitung seien weitere acht Transaktionen über zusammen etwa 15 Mrd. Euro.
Auch das diskutierte Sonderkündigungsrecht bei einem Wechsel des Darlehensgebers bereitet den TSI-Managern Kopfzerbrechen. Wenn es zu einem generellen Sonderkündigungsrecht käme, das auch so genannte stille Zessionen umfasst (Abtretungen, bei denen kein Vertragsübergang stattfindet), wäre der Verbriefungsmarkt tot, befürchtet Bechtold. Dies hätte auch Auswirkungen auf die Refinanzierung von Banken durch EZB-Transaktionen, bei denen vorrangige strukturierte Wertpapiere zur Refinanzierung an die Europäische Zentralbank gehen. Bechtold hofft aber, dass Verbriefungen von den diskutierten Einschränkungen ausgenommen würden.
Auf der Zielgeraden
Geplante Gesetze
Der bessere Schutz vor Kreditverkäufen soll Bestandteil des sogenannten Risikobegrenzungsgesetzes werden. Das wiederum kommt nur dann, wenn sich die Koalition auf das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen verständigt. Beide Gesetze sollen nach jetzigem Zeitplan im Juni verabschiedet werden.
Inhalt
Künftig sollen Banken zumindest deutlich machen, dass sie Forderungen abtreten dürfen. Oder die Kredite können gar nicht erst nicht verkauft werden.
Keine Lücken
Kommt es zum Verkauf, soll verhindert werden, dass der neue Gläubiger mehr Vermögen vollstrecken kann als ihm zusteht. Der Kreditnehmer soll nur noch für den Teil der Schuld haftbar sein, der noch nicht abbezahlt ist. Sonst könnte es passieren, dass ein Finanzinvestor nicht nur den offenen Kreditbetrag, sondern die ursprüngliche Schuldsumme einfordert.
