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03.11.2005 

Der erste Praxistest ist mit dem Telekom-Prozess ein wahres Massenverfahren. Zu holen ist bei dem Konzern genug: Die geschätzten 100 Millionen Euro zu erstatten, die etwa 17 000 klagende Privatanleger mit der T-Aktie verloren haben, wäre für die Telekom kein Finanzproblem. Die meisten Klagen reichten Anleger ein, die bei der dritten Tranche des Telekom-Börsengangs im Juni 2000 für 66,50 Euro je Aktie eingestiegen waren und danach mit ansahen, wie das Papier durchgereicht wurde bis zu Kursen unterhalb von zehn Euro. Inzwischen pendelt die Aktie um die 15 bis 16 Euro.

Der Vorwurf der Aktionäre ist bekannt: Die Telekom habe im Börsenprospekt ihren Immobilienbesitz zu hoch und mit einem zu groben Verfahren bewertet. Tatsächlich musste der Konzern schon kurz nach dem dritten Börsengang den Wert » seiner Immobilien um rund zwei Milliarden Euro nach unten korrigieren. Richter Wösthoff rügte zwar im ersten Verhandlungstermin die falsche Bewertungsmethode des Konzerns - ließ aber offen, ob der Fehler so schwerwiegend war, dass den Aktionären Schadensersatz zusteht. Dazu seien Beweise nötig, am besten ein Sachverständigengutachten.

Dessen Kosten von bis zu 20 Millionen Euro werden im bevorstehenden Musterprozess zwischen allen Klägern aufgeteilt, die sich dem Verfahren anschließen. Das ist ein großer Vorteil des KapMuG, schließlich würden die Kosten sonst den Schaden eines jeden Einzelklägers weit übersteigen. Vom anderen vielgepriesenen Vorteil des Gesetzes, der Verfahrensbeschleunigung, wird zunächst wenig zu spüren sein, wenn das OLG ein Gutachten verlangt. "In diesem Fall rechne ich frühestens 2010 mit einer Entscheidung", sagt Rechtsanwalt Andreas Tilp von der Tübinger Kanzlei Tilp Rechtsanwälte. Anschließend landet das Verfahren womöglich noch in der Revision am Bundesgerichtshof. Tilp vermutet und hofft aber, dass sich die Telekom - wie zuvor schon in den USA mit dortigen Klägern - auf einen Vergleich einlässt.

Trotz des langen Prozesses beneiden tausende unzufriedener Anleger die klagenden Telekom-Aktionäre. Die haben immerhin die Gewissheit, dass sie ihr Geld zurückbekommen, falls die Klage Erfolg hat. Das sieht bei den Falk - und Phoenix-Opfern ganz anders aus: Niemand weiß genau, wie viel Geld noch da ist. Musterklagen gegen den Insolvenzverwalter dürften wenig Sinn haben, daher müssen sich die Anleger etwas anderes einfallen lassen.

Die Kernfrage solcher Überlegungen lautet: Wer hat genug Geld, um Schadensersatz zu zahlen? Antwort: Wirtschaftsprüfer. Anwälte sind sich einig, dass das neue Gesetz auch in Prozessen gegen die prüfende Zunft hilft. "Auch Prüfer können zu den Prospektverantwortlichen zählen", sagt der Münchner Anwalt Peter Mattil, der in Sachen Falk Musteranträge vorbereitet wegen "extrem optimistischer Mietprognosen in zahlreichen Fondsprospekten".

Lesen Sie weiter auf Seite 3: Anleger in der Beweispflicht

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