Seine Kollegin Katja Fohrer will ein Musterverfahren gegen die Prüfungsgesellschaft Deloitte & Touche beantragen. Das Unternehmen hatte den Prospekt des Filmfonds "Vif 3" geprüft und laut Richtern des Landgerichts München I "ohne weiteres erkennbare" Widersprüche nicht bemängelt. Der Fonds hatte mit einer Versicherung geworben, die einspringt, falls die Filme floppen. Als der Ernstfall eintrat, stellte sich heraus, dass kein Versicherungsschutz bestand (WirtschaftsWoche 5/2005).
Fohrer hält selbst Musterklagen gegen Banken für möglich, die mit einem fehlerhaften Prospekt auf Kundenfang gingen: "Ich gehe nach Gesprächen mit dem Justizministerium davon aus, dass das Gesetz weit auszulegen ist." Sie prüft derzeit die Chance auf ein Musterverfahren gegen die Commerzbank, deren Berater die Medienfonds VIP 3 und VIP 4 verkauft hatten. Der Fiskus will die Verluste der Fonds nicht anerkennen, laut Staatsanwaltschaft floss der größte Teil der Fondsgelder statt in Filmprojekte auf Bankkonten, um eine Kapitalgarantie abzusichern (siehe WirtschaftsWoche 41/2005).
Manchmal verklagen Anleger ihre Bank, ohne falsche Prospekte vorlegen zu können. Dann müssen sie beweisen, dass ein Bankmitarbeiter sie falsch beraten hat, etwa indem er Risiken der Anlage verschwieg. In solchen Fällen hilft die neue Aussicht auf Sammelklagen nicht.
Einer der ersten musterverklagten Fondsmanager könnte der ehemalige Berliner Schulsenator Walter Rasch sein. Er war der Geschäftsführer des MSF Deutsche Vermögensfonds I, den die Finanzaufsicht Bafin Mitte des Jahres wegen unerlaubter Bankgeschäfte rückabwickeln ließ. Bis dahin hatte der Fonds einen Großteil der Einlagen von 43,5 Millionen Euro bereits ausgegeben. Jetzt bereiten zahlreiche Anwälte Klagen vor.
André Tittel vom Berliner Büro der Kanzlei KTAG, der bereits auf normalem Weg Klage gegen Rasch eingereicht hat, ist jedoch skeptisch, ob eine Musterklage den Anlegern nützt. "Für die Ansprüche der Mandanten, die ich bis jetzt habe, könnte das Vermögen von Herrn Rasch reichen", sagt er. "Es wäre somit nicht in deren Interesse, ein Musterverfahren zu beantragen. Denn wenn sich andere dranhängen, bekommen sie am Ende vielleicht weniger."
Das macht deutlich: Musterklagen werden zwar häufig schnellere Entscheidungen herbeiführen - aber nicht in jedem Fall ist das im Interesse der Kläger.
Quelle: WirtschaftsWoche
