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29.08.2006 
Gericht bestellt Musterkläger

Telekom-Prozess gewinnt an Fahrt

von Gertrud Hussla

In den Mammutprozess gegen die Deutsche Telekom ist Bewegung gekommen, seit das Oberlandesgericht Frankfurt im Rahmen des neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMug) den Musterkläger bestimmt hat.

DÜSSELDORF. Die rund 16 000 klagenden Privatanleger müssen in den nächsten Wochen entscheiden, ob sie als Beigeladene weiter dabeibleiben möchten oder ob sie abspringen wollen. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte der Ausstieg deutlich schwieriger werden, erläutern Rechtsexperten.

Das Gericht hat einen Pensionär als Musterkläger bestellt, der im Jahr 2000 insgesamt 38 000 Telekom-Aktien gekauft und dies teilweise über Kredit finanziert hat (Az 23 Sch 1/06; 3/7 0 11 1/06). Noch im gleichen Jahr hatte die Deutsche Telekom ihren Immobilienbestand abgewertet, und der Kurs der Aktien war abgestürzt. Der Kläger sagt, er habe dadurch 1,2 Mill. Euro verloren. So wie der Musterkläger hatten Tausende Aktionäre die Telekom-Aktie als solide Volksaktie gekauft und mussten erhebliche Kursverluste hinnehmen. Die Kläger werfen der Deutschen Telekom vor, sie durch falsche Immobilienbewertungen geschädigt zu haben.

Die Tübinger Kanzlei Tilp, die den Musterkläger vertritt, erwartet für die übrigen Kläger in den nächsten Tagen und Wochen Aussetzungsbeschlüsse des Landgerichts Frankfurt. Binnen zwei Wochen müssen sich die klagenden Anleger dann entscheiden, ob sie als Beigeladene weiter am Prozess teilnehmen wollen, oder ob sie abspringen möchten. "Ob ein Kläger auch später ohne größere Komplikationen aussteigen kann, ist unklar", sagt Rechtsanwältin Petra Dietenmaier, die bei Tilp mit dem Fall befasst ist, "das neue Gesetz lässt da noch viele Fragen offen."

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Die Musterklage ist juristisches Neuland.

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