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29.08.2006 
Gericht bestellt Musterkläger

Telekom-Prozess gewinnt an Fahrt

von Gertrud Hussla

In den Mammutprozess gegen die Deutsche Telekom ist Bewegung gekommen, seit das Oberlandesgericht Frankfurt im Rahmen des neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMug) den Musterkläger bestimmt hat.

DÜSSELDORF. Die rund 16 000 klagenden Privatanleger müssen in den nächsten Wochen entscheiden, ob sie als Beigeladene weiter dabeibleiben möchten oder ob sie abspringen wollen. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte der Ausstieg deutlich schwieriger werden, erläutern Rechtsexperten.

Das Gericht hat einen Pensionär als Musterkläger bestellt, der im Jahr 2000 insgesamt 38 000 Telekom-Aktien gekauft und dies teilweise über Kredit finanziert hat (Az 23 Sch 1/06; 3/7 0 11 1/06). Noch im gleichen Jahr hatte die Deutsche Telekom ihren Immobilienbestand abgewertet, und der Kurs der Aktien war abgestürzt. Der Kläger sagt, er habe dadurch 1,2 Mill. Euro verloren. So wie der Musterkläger hatten Tausende Aktionäre die Telekom-Aktie als solide Volksaktie gekauft und mussten erhebliche Kursverluste hinnehmen. Die Kläger werfen der Deutschen Telekom vor, sie durch falsche Immobilienbewertungen geschädigt zu haben.

Die Tübinger Kanzlei Tilp, die den Musterkläger vertritt, erwartet für die übrigen Kläger in den nächsten Tagen und Wochen Aussetzungsbeschlüsse des Landgerichts Frankfurt. Binnen zwei Wochen müssen sich die klagenden Anleger dann entscheiden, ob sie als Beigeladene weiter am Prozess teilnehmen wollen, oder ob sie abspringen möchten. "Ob ein Kläger auch später ohne größere Komplikationen aussteigen kann, ist unklar", sagt Rechtsanwältin Petra Dietenmaier, die bei Tilp mit dem Fall befasst ist, "das neue Gesetz lässt da noch viele Fragen offen."

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Die Musterklage ist juristisches Neuland.

Die Musterklage ist juristisches Neuland. Grundlage ist das erst am 1. November 2005 in Kraft getretene KapMug, das die Klagen bündeln soll, um einen Abschluss des Prozesses in überschaubarer Zeit zu ermöglichen. Das Landgericht Frankfurt hatte errechnet, dass der Prozess ohne solch ein Verfahren bis zu 15 Jahre dauern könnte.

Viel schneller dürfte es im ungünstigen Fall auch jetzt nicht gehen. Mit Spannung warten die Anleger auf die erste mündliche Verhandlung vor dem 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt, die gegen Ende des Jahres ansteht. Dort dürfte sich abzeichnen, ob das Gericht aufwendige Rechtsgutachten zur Bewertung der Telekom-Immobilien für nötig hält.

Solch ein Gutachten kann leicht 20 Mill. Euro kosten, sagen Fachleute. Allerdings meint Bernd Jochem von der Münchener Anleger-Kanzlei Rotter, dass diese Summe ziemlich hoch gegriffen ist. "Da ist auch Bangemache dabei", sagt er. Die Kosten des Gutachtens und alle anderen Verfahrenskosten werden nach dem neuen Gesetz auf sämtliche Kläger verteilt.

Die Kläger beanstanden besonders die "Clusterverfahren", bei denen die Telekom ihre Grundstücke und Gebäude in Gruppen bewertet hat. Der Vorsitzende Richter vom Landgericht Frankfurt, Meinrad Wösthoff, war darin den Klägern in einer ersten Stellungnahme gefolgt. Seine Meinung ist jetzt jedoch nicht mehr maßgeblich. Der Fall wird laut dem neuen Gesetz vor dem OLG Frankfurt völlig neu aufgerollt.

Lesen Sie weiter auf Seite 3: "Wir sind überzeugt, dass die Vorwürfe substanzlos sind."

Unterdessen wickelt die Öffentliche Rechtsauskunft Öra in Hamburg weitere 15 000 Fälle ab. Dort hatten Anleger eine Schlichtung beantragt und auf einen Vergleich mit der Deutschen Telekom gehofft. Das wäre für die Anleger wesentlich kostengünstiger geworden als die Vertretung durch einen Anwalt. Doch die Deutsche Telekom ist bis jetzt zu keinem der Termine erschienen. "Wir sind überzeugt, dass die Vorwürfe substanzlos sind und gehen deshalb in keinen Vergleich", sagt ein Sprecher.

Solange ein Fall bei der Öra liegt, wird die Verjährung aufgeschoben. "Viele Betroffene sind inzwischen froh, wenn es auch bei uns lange dauert", sagt Monika Hartges von der Öra. Die Schlichtungsstelle hat bis jetzt etwa die Hälfte aller Fälle abgewickelt. Sobald sie entschieden sind, tickt wieder die Uhr. Ein halbes Jahr haben Anleger dann noch Zeit um zu klagen, danach ist ihr Fall verjährt.

Der Rechtsweg ist auch jetzt noch teuer: Wer etwa 5 000 Euro in die Telekom-Aktien investiert hat, muss mit Anwaltskosten von rund 700 Euro rechnen.

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