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27.10.2005 
Landgericht Frankfurt will Prozess nach neuem Recht fortführen

Telekom-Prozess wird zum Präzedenzfall

von Gertrud A. Hussla

Der Mammutprozess gegen die Deutsche Telekom läuft auf eine Musterklage hinaus, wie sie ab dem 1. November möglich sein wird. In der zweiten Verhandlungsrunde im Frankfurter Landgericht erörterte der Vorsitzende Richter Meinrad Wösthoff am Dienstag ausführlich die Details eines solchen Verfahrens nach dem im Sommer verabschiedeten Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), das Massenklagen beschleunigen soll. Nun will der Richter erst den 1. November abwarten.

FRANKFURT/M. In dem Verfahren werfen 17 000 Anleger der Deutschen Telekom vor, beim Börsengang 1999 und einer weiteren Aktienemission im Jahr 2000 falsche Angaben gemacht zu haben und die Konzernimmobilien zu hoch bewertet zu haben. Die Deutsche Telekom musste den Wert des Immobilienbestands 2001 um 2,8 Mrd. Euro nach unten korrigieren. Sie bestreitet jedoch sämtliche Vorwürfe. Die Klagen waren stapelweise ab 2001 eingegangen. Erst auf Druck der Verfassungsrichter fand Ende 2004 die erste Verhandlung statt. Die Kläger fordern Schadensersatz für Verluste ihrer T-Aktien.

Richter Wösthoff beschränkte sich am Dienstag ausschließlich auf verfahrenstechnische Fragen. In der ersten Verhandlung hatte er auch inhaltlich Stellung genommen und bezweifelt, dass die Deutsche Telekom ihre Immobilien vor dem Börsengang korrekt bewertet hat. Diese Stellungnahme ist nach dem neuen Musterklageverfahren nicht mehr relevant. Eine Entscheidung bleibt vielmehr dem Oberlandesgericht (OLG) vorbehalten, das die Musterklage zu entscheiden hätte. Das Frankfurter Landgericht müsste das Verfahren lediglich zulassen und inhaltlich vorbereiten.

Das dürfte noch schwierig genug werden. Wie verwirrend die Lage auch für die beteiligten Anwälte ist, zeigte sich während der Verhandlung am Dienstag. Eine Anwaltkanzlei hatte vorsorglich schon einmal kistenweise Musterklageanträge mitgebracht, obwohl das Gesetz noch gar nicht in Kraft ist. Eine andere Kanzlei legte zehn Hilfsanträge vor, in der Hoffnung, dass dann die Voraussetzung für ein Musterklageverfahren bereits erfüllt sei und Wösthoff am 1. November sofort mit der Vorbereitung beginnen könne. Das Landgericht kann ein Musterverfahren nur einleiten, wenn es von mindestens zehn Klägern beantragt wird. Andere Klägervertreter wiederum lehnten das gesamte Verfahren ab. "Es ist der größte anzunehmende Unfall", sagte Klägeranwalt Dietmar Kälberer. Sämtliche Kläger würden damit in die zweite Instanz gezwungen. Mit Sicherheit gebe es dann auch noch eine dritte Instanz, nämlich dann, wenn das Urteil des OLG vor den Bundesgerichtshof gebracht werde.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Richter Wösthoff warnte vor dem Gang nach Karlsruhe.

Richter Wösthoff warnte jedoch davor, nach Karlsruhe zu gehen. "Ich weiß nicht, ob Sie Ihren Parteien damit mehr Steine als Brot geben", sagte Wösthoff. Das Gesetz gebe den Gerichten die Chance, aus der Masse der Klagen grob herauszufiltern, was für die Entscheidungsfindung wesentlich sei. Auch erlaube es, hohe Prozesskosten auf sämtliche Kläger zu verteilen. Das sei ein ganz wesentlicher Vorteil. Die Kosten eines ausführlichen Gutachtens zur Immobilienbewertung werden auf 20 Mill. Euro geschätzt.

Unklar blieb auch, ob ein einziges Musterverfahren ausreicht. Richter Wösthoff vertrat die Auffassung, dass zwei solche Verfahren notwendig seien, weil es ja auch um zwei Emissionstermine gehe. Zu jedem Termin sei die Ausgangslage anders gewesen. Die Anlegeranwälte warnten, dies sei zu aufwendig.

Dass die geforderte Anzahl von Anträgen für ein Musterverfahren zu Stande kommt, daran bestand nach den Äußerungen der Klägeranwälte kein Zweifel. Der Anwalt der Deutschen Telekom, Bernd Schmitz, -Wilhelm sagte nach der Verhandlung, der Telefonkonzern weise die Vorwürfe zurück. Einen Vergleich lehne die Telekom ab. Er ginge auf Kosten der übrigen Aktionäre.

Lesen Sie weiter auf Seite 3: Das neue Gesetz.

Das neue Gesetz

  • Inhalt: Das "Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz" sieht bei Massenklagen vor, dass in einer einzigen Musterklage die wichtigsten zentralen Fragen von einem Oberlandesgericht geklärt werden. Voraussetzung ist, dass mindestens zehn Kläger ein solches Verfahren beantragen. Der Spruch im Musterverfahren ist für sämtliche Kläger bindend.

  • Vorteile: Das Verfahren soll für eine zügigere Abwicklung sorgen. Nach der bisher geltenden Zivilprozessordnung hätte der Richter im Telekom-Verfahren 15 Jahre gebraucht, um alle Klagen abzuarbeiten. Jetzt hoffen Kläger auf einen Spruch im Jahr 2008. Die Prozesskosten werden auf alle Kläger verteilt. Das wäre nach bisherigem Recht nicht möglich gewesen.
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