Das neue Gesetz
- Inhalt: Das "Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz" sieht bei Massenklagen vor, dass in einer einzigen Musterklage die wichtigsten zentralen Fragen von einem Oberlandesgericht geklärt werden. Voraussetzung ist, dass mindestens zehn Kläger ein solches Verfahren beantragen. Der Spruch im Musterverfahren ist für sämtliche Kläger bindend.
- Vorteile: Das Verfahren soll für eine zügigere Abwicklung sorgen. Nach der bisher geltenden Zivilprozessordnung hätte der Richter im Telekom
-Verfahren 15 Jahre gebraucht, um alle Klagen abzuarbeiten. Jetzt hoffen Kläger auf einen Spruch im Jahr 2008. Die Prozesskosten werden auf alle Kläger verteilt. Das wäre nach bisherigem Recht nicht möglich gewesen.
