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10.04.2008 
Immobilienrecht

Teurer Regen

Wer ein Dach repariert, sollte dafür sorgen, dass es da nicht reinregnen kann, sonst wird es teuer. Versicherungen sind oft fein raus, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

Während ein Hauseigentümer das Dach sanieren ließ, zog ein Sturm auf und richtete massive Schäden an. Die Gebäudeversicherung weigerte sich zu zahlen: Laut Vertragsbedingungen sei sie von ihrer Zahlungspflicht befreit, wenn das Haus zum Schadenszeitpunkt "nicht bezugsfertig" gewesen sei.

Stimmt, sagte jetzt das Oberlandesgericht Rostock (6 U 121/07). Solange ein Baugerüst stehe und Außenwand und Dach nicht "restlos geschlossen" seien, müssten Besitzer den Schaden selbst bezahlen.

Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 14, 31.03.2008


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