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23.05.2008 
Strafmaß entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft

Transrapid-Prozess: Geldstrafen für Betriebsleiter

Im ersten Prozess um das Transrapid-Unglück im emsländischen Lathen hat das Osnabrücker Landgericht am Freitag zwei Betriebsleiter wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu Geldstrafen verurteilt.

dpa OSNABRÜCK. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass beide für Organisationsmängel auf der Testanlage verantwortlich waren. Am 22. September 2006 prallte dort ein Transrapid mit Tempo 180 auf einen Werkstattwagen. Dabei starben 23 Menschen. Ein Mitarbeiter muss 24 000, sein Kollege 20 000 Euro zahlen.

Das Strafmaß entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Hauptschuldiger soll der Fahrdienstleiter sein. Er hatte vor dem Unglück die Teststrecke freigegeben. Ein Gutachter hatte dem Mann Prozessunfähigkeit bescheinigt hat. Der Fahrdienstleiter gilt als selbstmordgefährdet.

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