Aller Anfang ist schwer: Legen im ersten Jahr nur drei bis fünf Prozent der Belegschaft Zeitwertkonten an, ist das nicht ungewöhnlich. Wenn nach einigen Jahren ein Drittel der Mitarbeiter ein solches Konto besitzt, ist das laut Rauser Towers Perrin ein Erfolg.
Bei der Deutschen Bahn etwa nutzen rund 3 900 der etwa 230 000 Mitarbeiter das Langzeitkonto. Dort können sie seit 2005 die Hälfte ihrer Überstunden ansparen. Derzeit beobachten die Personaler aber, dass die Zahl der Interessenten rasch steigt. Auch beim Mannheimer Energieversorger MVV Energie, der im August 2006 Zeitwertkonten einführte, nutzen derzeit nur 61 der rund 6 700 Mitarbeiter die Konten. Katrin Geeb, die das Zeitwertkontenprogramm bei MVV betreut, ist dennoch zufrieden: „Mitarbeiter brauchen lebendige Beispiele und wollen sehen, welche Erfahrungen Kollegen machen, die an dem Modell teilnehmen. Das braucht eine gewisse Zeit.“ Ein MVV-Mitarbeiter etwa hat sich gerade einen angesparten Monat Auszeit gegönnt, um sein Haus fertig zu bauen.
Dass sich Zeitwertkonten vielerorts nur zögerlich durchsetzen, hat vielschichtige Gründe. Oft scheuen Personaler schlichtweg den Aufwand. Denn die Modelle so zu formen, dass sie zu anderen Personalinstrumenten wie Überstundenkonten oder der betrieblichen Altersvorsorge passen, ist kompliziert. Auch sollten Zeitwertkonten in einem Unternehmen tunlichst nicht für alle gleich aussehen. Der Arbeiter am Band hat eben ganz andere Wünsche als der Vertriebsleiter.
Und auch für Arbeitnehmer können Zeitwertkonten Tücken haben. Was wird zum Beispiel aus dem angesparten Zeitvermögen, wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet? Grundsätzlich gibt es insolvenzsichere Modelle. Doch mitunter verzichten Unternehmen aus Kostengründen auf diese Absicherung. Arbeitsrechtsexpertin Marianne Waldenmaier von der Kanzlei Linklaters LLP in München: „Es gibt noch keine erzwingbare gesetzliche Pflicht, das Modell auf seine Insolvenzsicherheit hin überprüfen zu lassen.“ Hier können Mitarbeiter aber durch Wachsamkeit sichergehen, dass die Weichen richtig gestellt werden. Waldenmaier: „Bei Zeitwertkonten gibt es ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Der ist also gut beraten, das Modell genau unter die Lupe zu nehmen.“
Doch selbst bei der allergründlichsten Prüfung der Zeitwertmodelle gibt es auf eine andere Frage noch keine befriedigende Antwort: Was passiert mit dem Gesparten, wenn Mitarbeiter ihren Job wechseln? Theoretisch ist es zwar möglich, die angesparten Zeit- und Geldbeträge von einem Arbeitgeber zum anderen zu übertragen. Praktisch geschieht das aber so gut wie nie. „Arbeitgeber sind immer zurückhaltend, wenn es darum geht, Verpflichtungen des Vorarbeitgebers zu übernehmen“, weiß Anwältin Waldenmaier. „Deswegen werden viele Zeitwertkonten nicht übernommen. Und immer, wenn das Geld ausgezahlt wird, ist der Betrag sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig.“ Damit platzen zeitgleich der Traum vom Aussteigerjahr in der Karibik und die finanziellen Vorteile des Zeitwertsparens.
Nicht einmal beim Zeitwertkonten-Pionier Volkswagen gibt es bisher die Möglichkeit, die Zeitwertbeträge aus anderen Firmen zu übernehmen. „Die Voraussetzungen sind einfach zu unterschiedlich, die Modelle nicht miteinander kompatibel. Ein Punkt, den der Gesetzgeber besser regeln müsste“, fordert VW-Personalexperte Krüger. Schließlich sind die Zeiten vorbei, dass jemand ein Leben lang einem Unternehmen treu bleibt.
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