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13.12.2006 
EuGH

Urteil - die EU-Tabakrichtlinie bleibt Vorschrift

Der EuGH hat die Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die EU-Tabakrichtlinie abgewiesen. Die Bundesrepublik vertrat die Auffassung, dass es sich bei dem Tabak-Werbeverbot um eine Gesundheits- und nicht um eine Binnenmarktvorschrift handelt. Dafür sei Brüssel nicht zuständig.

Dass die Richter nicht der Rechts-Auffassung der Bundesrepublik folgten, führte im Markenverband und der Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) zu Unverständnis: "Die Entscheidung des EuGH ist völlig unverständlich und führt zu einem beträchtlichen volkswirtschaftlichen Schaden. (...) Zudem ist zu befürchten, dass das Urteil der "Auftakt" zu weiteren Werbeverboten ist," erklärt Franz Falke, -Peter Präsident des Markenverbandes.

Und Margret Buhse, Vorsitzende der OWM, kommentiert: "Das Urteil entmündigt den Konsumenten. Werbeverbote sind der falsche Weg, um Missbrauch zu verhindern." Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegten, dass nicht Werbung, sondern soziale und gesellschaftliche Rahmenbedingungen verantwortlich für den Konsum von Tabakwaren seien.

Auch die deutschen Zeitungsverleger zeigen sich enttäuscht: "Mit diesem Urteil ist weiteren Werbeverboten Tür und Tor geöffnet - mit allen Konsequenzen im Medienmarkt", erklärt Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) Dietmar Wolff. Die von den Richtern für legitim erklärte Werbezensur stehe im Widerspruch mit dem Verständnis einer freien Kommunikation und trage dazu bei, das wirtschaftliche Fundament der Presse zu schwächen.

www.markenverband.de
www.bdzv.de

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