Wegen zwei Buchstaben nahm seine Karriere ein jähes Ende: Im Februar musste Thomas Kühr den Vorsitz der Geschäftsführung der Telekom-Tochter T-Venture Holding aufgeben. Unfreiwillig. Gestolpert war der Gründungsvorsitzende der Risikokapitalfirma über die zwei Buchstaben „Dr.“, mit denen er seinen Namen – nicht ganz wahrheitsgemäß – verschönert hatte.
Erst ein Pressebericht brachte den Manager ins Straucheln. Dort hieß es, der 58-Jährige habe 1993 seinen Doktortitel an einer Schweizer Briefkastenuni erworben. Kurz darauf war er seinen Job los. Bei T-Venture herrscht in dieser Causa Schweigen im Walde. „Kein Kommentar.“
Peinliche Sache. Schlimm für den Schwindler: Die vermeintlich kleine Flunkerei – egal ob der Titel frei erfunden oder von einer Briefkastenuni kommt – entpuppt sich früher oder später als kapitaler Karrierekiller. Die Frage ist nur: Warum gehen klar denkende Führungskräfte ein derart hohes Risiko ein?
„Der Reiz, diese beiden Buchstaben zu tragen, übt eine ungeheure Anziehung aus“, weiß Alexander Leschinsky von der Kienbaum Managementberatung. Zu viele gehen wie selbstverständlich davon aus, nicht erwischt zu werden. „Schließlich klopft im normalen Geschäftsalltag niemand Visitenkarten daraufhin ab, ob der darauf verzeichnete Titel rechtmäßig erworben worden ist oder ob es überhaupt einen gibt“, so Leschinsky. Allenfalls Personalberater, Headhunter oder zuweilen Journalisten. Dann wird’s eng. Wie unlängst bei A.T. Kearney-Europa-Chef Michael Träm, den auch das verbotene Doktorspiel zu Fall brachte. Immerhin war der 41-Jährige seit 14 Jahren in führenden Positionen bei der Managementberatung beschäftigt.
So irrational diese blitzgefährliche Flunkerei anmutet: Die, die sich darauf einlassen, kalkulieren kühl, vermutet der Kienbaum-Berater: „Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit aufzufliegen? Und wie groß ist die Chance, aufzusteigen? Diese zwei Fragen werden gegeneinander abgewogen.“ Vielen erscheint der Schwindel als Kavaliersdelikt, und akademische Grade können immer noch ein Karriereturbo sein. Leschinsky bringt dies auf die Formel: „Nichtakademiker müssen erst beweisen, dass sie etwas können. Akademikern muss man erst beweisen, dass sie nichts können. Ein Doktortitel bedeutet einen großen Startvorsprung.“
Ein Umstand, den Titel-Trickser völlig überwerten, meint Dieter Frey, Professor für Sozialpsychologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München: „Sie gehen davon aus, dass der fehlende Titel der letzte Mosaikstein zum Erfolg ist. Die Wirkung wird überschätzt.“ Den Täuschern gehe es darum, ein Gefühl von Minderwertigkeit und Unvollständigkeit zu kompensieren. „Letztlich ist der selbst besorgte Titel eingebettet in die Gier nach Mehr. Nach mehr Erfolg, Geld, Macht, Status, Anerkennung“, analysiert der Psychologe.
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Damit einher kann das Abdriften in eine Scheinwelt gehen, die den inneren Kontrollmechanismus, der üblicherweise von dieser Unehrlichkeit abbringen müsste, außer Kraft setzt. „Das kann bis zu einer Form von Autismus reichen, vor allem aber zu dem festen Glauben führen, nicht erwischt zu werden.“ Was eine gewisse Nonchalance, um nicht zu sagen Dreistigkeit, beim Umgang mit Fälschungen erklärt.
Frey bescheinigt den Machern, die sich im Alltag hart geben, Schwäche: „Hinter solchen Aufschneidereien verbirgt sich eine schwache Persönlichkeit. Reife, in sich ruhende Charaktere haben so etwas nicht nötig.“ Genauso sieht das auch Dieter Stein, Personalberater und Mitgeschäftsführer von Ray & Berndtson: „Wenn jemand bereits auf dem Zenit seiner Karriere noch einen Titel anhängt, dann steckt dahinter zerfressender Ehrgeiz gepaart mit mangelndem Selbstbewusstsein.“ Und: „Die Konsequenz kann nur lauten – fristlose Kündigung“, sagt Stein. „So jemand ist nicht zu halten.“
Auch für Schering-Personalreferentin Gabriele Liebmann ist die Sache ein klarer Fall: „Wenn das auffliegt, ist das der Karriereknick schlechthin.“ Am Rauswurf führt kein Weg vorbei. Schlimmstenfalls kommen Aufschneider obendrein vor den Kadi. „Der Missbrauch von Titeln ist strafrechtlich relevant“, warnt Jürgen Wessing, Fachanwalt für Strafrecht der Düsseldorfer Kanzlei Wessing II/Verjans Rechtsanwälte. Ein Strafbefehl über 60 Tagessätze kann durchaus blühen: „Dies entspricht zwei Monatsverdiensten“, verdeutlicht Wessing. Gleichwohl gelingt es manchmal durch „geschickte Argumentation“, dass das Verfahren eingestellt wird. Ist aber Urkundenfälschung im Spiel, hilft auch kein raffiniertestes Herauswinden mehr. „Die Grenze zum Kriminellen ist rasch überschritten“, weiß auch Berater Leschinsky.
Bleibt nur die Frage, warum gleich mit Kündigung abgestraft werden muss, wer gute Arbeit leistet, wem aber lediglich seine Eitelkeit zum Verhängnis wird? Tut es als Konsequenz denn nicht auch ein Job zwei Stufen tiefer, ein Degradieren? „Das ist eine Frage der sozialen Hygiene. Wenn bekannt wird, dass jemand geschwindelt hat, ist er untragbar. Ansonsten leidet die Kultur der Ehrlichkeit“, erklärt Leschinsky. Psychologe Frey sieht das ebenso: „Wer derart Unehrlichkeit vorlebt, kann kein Vorbild sein. Absolut indiskutabel.“ Keine Gnade, nirgends. Denn: Geht ein falscher Doktor durch, werden weitere folgen. Am Ende wäre der Ehrliche wirklich der Dumme. Kienbaum-Berater Leschinsky vergleicht: „Wenn jemand in die Portokasse greift, würde man ihn dann zwei Ebenen tiefer arbeiten lassen?“ Wohl kaum.
