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01.04.2008 
Kreditforderungen

Verkauft, aber nicht verraten

von Dietmar Schulz

Kein anderes Refinanzierungsmittel ist zur Zeit so umstritten wie der Verkauf von Kreditforderungen durch die Banken. Nun will die Bundesregierung Kreditnehmer - Unternehmer wie Häuslebauer - vor einem Kreditverkauf durch ihre Bank schützen. Dabei ändert sich an den Rechten des Kreditnehmers nicht viel.

HB. Der Grund hierfür ist der Anstieg von Verkäufen sogenannter notleidender Kredite oder "Non Performing Loans" (kurz: NPL) an ausländische Finanzinvestoren. Die Risiken werden dabei vor allem in der Trennung von Forderung und Sicherheit sowie einer daraus folgenden unberechtigten Verwertung gesehen.

In der Debatte wird nur selten zwischen den verschiedenen Formen des Forderungsverkaufs unterschieden und zudem oft an der Realität vorbei argumentiert. Denn vor allem die Schuldnerrechte, die die Bundesregierung durch neue Beschränkungen besser schützen will, sind auch ohne zusätzliche Regelungen praktisch kaum gefährdet.

Verschiedene Formen: Bei sogenannten synthetischen Kreditverkäufen werden üblicherweise nur Kreditrisiken verkauft. Der Erwerber übernimmt das Ausfallrisiko, aber die Kredite einschließlich etwaiger Sicherheiten können beim Verkäufer bleiben, und das Kreditinstitut ist weiterhin für das Forderungsmanagement verantwortlich. Solche synthetischen Verkäufe werden in der Regel nicht offengelegt und bleiben für den Kreditnehmer folgenlos. Nur wenn das Kreditinstitut in Zahlungsschwierigkeiten gerät, erhält der Erwerber Zugriff auf die verkauften Forderungen und Sicherheiten und übernimmt das Portfoliomanagement selbst.

Beim sogenannten True Sale hingegen werden die Kredite einschließlich hierfür bestellter Sicherheiten an einen Erwerber verkauft und sofort übertragen. Das veräußernde Kreditinstitut kann aber weiterhin mit dem Portfoliomanagement betraut sein. Beim Verkauf notleidender Kredite allerdings übernimmt nach dem Verkauf in der Regel ein Inkassounternehmen des Erwerbers den Einzug und die Abwicklung des Portfolios.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Die rechtliche Position des Kreditnehmers.

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