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08.07.2004 
Staatliche Aufsicht gibt grünes Licht für Vertragsänderungen privater Krankenversicherungen

Versicherer können aus Luxusbehandlung flüchten

Private Krankenversicherer wollen mit Unterstützung der Aufsichtsbehörde für die Versicherer (Bafin) bestehende Verträge einseitig ändern.

HB DÜSSELDORF. Im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen des so genannten Alpha-Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH), das die privaten Krankenversicherungen weiter zur Bezahlung von Luxusbehandlungen verpflichtet, haben die Versicherer jetzt einen neuen Verbündeten gewonnen. Die Aufsichtsbehörde für die Versicherer (Bafin) will "grünes Licht" dafür geben, dass die Versicherungen einseitig die Bedingungen bestehender Verträge ändern.

Derzeit können die meisten der rund 17 Mill. Bürger, die voll oder teilweise privat krankenversichert sind, noch die Vorteile von Luxusbehandlungen genießen. "Sind zwei Behandlungen medizinisch gleichwertig, aber unterschiedlich teurer, bezahlen wir auch die kostspieligere", sagt Christian Heinrich von der Kölner DKV. Diese Rechtslage ist unmittelbare Folge des Alpha-Urteils. Darin hatte der BGH zentrale Klauseln der privaten Versicherungsverträge als zu unklar qualifiziert. Ein Laie, so der BGH, könne nicht erkennen, dass die Unternehmen ihre Leistungspflicht immer auf die billigste Behandlungsmethode beschränken wollen.

Umstritten ist nun, ob allein schon das Urteil die "Verhältnisse im Gesundheitswesen" derart verändert hat, dass die Bedingungen für alle bestehende Verträge entsprechend einseitig geändert werden können. "In diesem Punkt konnten wir die Bonner Versicherungsaufsicht umstimmen", sagt Christian Weber, Geschäftsführer des Verbandes der privaten Krankenversicherer. Würden die Unternehmen jeweils individuell ihre Betroffenheit gegenüber der Aufsichtsbehörde dokumentieren, stehe Bedingungsänderungen nichts mehr im Wege.

Welche Daten hiefür ausreichen, ist aber noch gestritten. "Erst wenn uns die Branche tatsächlich nachweist, dass die Schäden auf Grund des BGH-Urteils deutlich gestiegen sind und dies auch in Zukunft zu befürchten ist, dürfen die Bedingungen geändert werden", erklärt Thomas Steffen von der Bafin.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Versicherer sehen streit mit dem BdV gelassen entgegen.

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