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11.06.2008 
Urteil soll am 19. Juni verkündet werden

Verteidiger wollen Freispruch für Sengera

Im Untreue-Prozess gegen den ehemaligen WestLB-Chef Jürgen Sengera haben seine Anwalte Freispruch für den Manager gefordert. Sengera habe seine Pflichten als Bankleiter nicht verletzt, sagte Verteidiger Eberhard Kempf am Mittwoch vor dem Landgericht Düsseldorf.

ap DÜSSELDORF. Der Manager habe nie damit gerechnet, dass der Milliardenkredit der Bank für das britische Unternehmen Boxclever scheitern könne. "Der Vorwurf des vorsätzlichen Handelns ist ohne Grundlage."

Sengera ist der Untreue in einem besonders schweren Fall angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Bankchef vor, er sei bei der Vergabe eines Milliardenkredits an das britische TV-Verleihunternehmen Boxclever unvertretbar hohe Risiken eingegangen, um seine eigenen beruflichen Perspektiven zu verbessern. Die Bank hatte demnach einen Schaden von mindestens 427 Millionen Euro erlitten.

Die Verteidigung trat den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft am Mittwoch nachdrücklich entgegen. Es stimme nicht, dass vor Vergabe des Kredites keine ausreichende Marktanalyse durchgeführt worden sei, sagte Kempf. Ebenso gebe es keine Grundlage für den Vorwurf, Sengera habe seine Vorstandskollegen unzureichend über mögliche Risiken informiert.

Urteil soll am 19. Juni verkündet werden

Verteidiger Christian Richter betonte, er wolle nicht darüber reden, dass die Vergabe des Kredites "vom Ergebnis her ein Desaster war". Zu beurteilen sei nur die strafrechtliche Relevanz. Er zitierte auch aus Sengeras Aussage vor dem Gericht. Der Manager hatte im Januar erklärt, er sei über die Verlusthöhe so schockiert wie jeder andere, habe aber keine Pflichtverletzung begangen: "Schaden wollte ich der Bank, für die ich über 25 Jahre - davon 19 Jahre im Vorstand - gearbeitet habe, schon gar nicht." Sengera schloss sich am Mittwoch seinen Verteidigern an und verzichtete auf weitere Ausführungen.

Das Urteil soll am 19. Juni verkündet werden. Allgemein wird ein Freispruch für Sengera erwartet. Das Gericht hatte unmittelbar vor dem Schluss der Beweisaufnahme erklärt, es sehe keine Beweise für eine strafbare Handlung des Managers.

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