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10.10.2008 
Manager-Versicherung

Viele Manager halten D&O-Versicherung für einen Freibrief

von Jörg Lichter und Claudia Tödtmann

Vorstände und Aufsichtsräte entwickeln eine höhere Sensibilität für das Thema Managerhaftung. Die fünfte Handelsblatt-Umfrage zeigt, dass sich jedes zweite Unternehmen gegen den D&O-Versicherer versichert.

Die dritte Septemberwoche wird Michael Hendricks so schnell nicht vergessen. Von morgens bis abends wurde der Experte für Managerhaftpflicht überschüttet mit Anrufen und E-Mails seiner Unternehmenskunden. "Bis nachts um halb elf, ich kam nicht mehr zu meiner Arbeit", stöhnt der Düsseldorfer Spezialmakler für Directors-&-Officers-, kurz: D&O-Versicherungen, der mehr als zehn Prozent der Verträge über Managerhaftpflichtversicherungen in Deutschland betreut. Solche Versicherungen schließen Firmen für ihre Manager ab, damit Rechtsschutz und Schadensersatz im Falle von Fehlentscheidungen gewährleistet sind.

Besorgte Firmen meldeten sich bei Hendricks & Co., weil sie ihre Manager bei der AIG versichert haben. Der Versicherungskonzern konnte nur durch einen 85-Mrd.-Dollar-Kredit der US-Notenbank gerettet werden und steht seit dem 16. September unter deren Kontrolle. Die Unternehmen wollten von Hendricks wissen, ob sie ihren D&O-Vertrag mit AIG verlängern sollen oder ob sie einen anderen Versicherer suchen müssen.

Zehn Ausreden D&O-Versicherer

Zum Jahresende stehen ohnehin alle D&O-Verträge zur Verlängerung - sie gelten immer ein Jahr. Das ist ein entscheidender Moment, den aber viele Unternehmen nicht als gefährliche Klippe erkennen, sagt Hendricks. Wenn die Firmen dann, um Prämien zu sparen, zu einem günstigeren Anbieter wechseln, könnte das für viele Manager heikel und für das Unternehmen letztendlich teurer werden. Das Problem: Selbst wenn die Unternehmen jetzt einen neuen Versicherer suchen, entsteht eine Lücke im Versicherungsschutz, weil der neue Versicherer nicht für Schäden aus der Vergangenheit zahlt, der Schutz des alten aber nach Vertragsende nur noch für einen begrenzten Zeitraum gilt. Aber nicht jede Fehlentscheidung wird sofort offenbar und dem Versicherer gemeldet.

"In vielen Unternehmen ticken Zeitbomben, und die Staatsanwälte ermitteln auch in Fällen, die Jahre zurückliegen", beobachtet D&O-Experte und Anwalt Mark Wilhelm aus Düsseldorf. "Egal ob Siemens, IKB oder WestLB, regelmäßig haben sich die Fehler erst Jahre später gezeigt." Im Falle des früheren Siemens-Vorstands - und Aufsichtsratschefs Heinrich von Pierer zum Beispiel wird erst heute darüber gestritten, ob er vor zwei und mehr Jahren Pflichten verletzt hat oder nicht. Ein Rechtsgutachten der Anwaltskanzlei Schilling, Zutt & Anschütz wirft ihm vor, er habe wichtige Informationen anderen Aufsichtsratsmitgliedern nicht zugänglich gemacht.

Staatsanwälte gehen sogar davon aus, dass sie in den meisten der Dax-30-Konzerne fündig würden, wenn sie denn mehr "Verfolgungskapazität" - also mehr Leute - hätten. Die Staatsanwaltschaften ermitteln häufig parallel, weil im Streitfall zunächst nicht klar ist, ob ein Manager eine Fehlentscheidung getroffen oder eine Straftat begangen hat.

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