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14.05.2008 
Mit der Europäische Privatgesellschaft (EPG) leichter über die Grenzen

Warten auf die GmbH-Alternative

von Thomas Sigmund

Das Wort Bürokratie löst im Normalfall bei allen Unternehmern sofort allergische Reaktionen aus - mit einer Ausnahme. Im Sommer 2008 will die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf zur Europäischen Privatgesellschaft (EPG) herausbringen. Eine Art europäische GmbH, die sich vor allem für kleine und mittelgroße Unternehmen eignet, die über die Grenzen hinweg in der EU tätig sein wollen. Auf diese neue bürokratische Regelung wartet die deutsche Wirtschaft sehnsüchtig.

EPG erleichtert Geschäfte über Grenzen hinweg: Im Sommer 2008 will die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf zur Europäischen Privatgesellschaft herausbringenLupe

EPG erleichtert Geschäfte über Grenzen hinweg: Im Sommer 2008 will die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf zur Europäischen Privatgesellschaft herausbringen

BERLIN. Der Grund ist einfach. Ursache einer bislang misslichen Situation sind erhebliche Kosten, die derzeit auf die Geschäftsführer eines kleinen oder mittleren Unternehmens zukommen, die in der EU Tochtergesellschaften gründen wollen. Sie sehen sich in den Mitgliedsländern einer Vielzahl von nationalen Rechtsformen von der GmbH, einer Besloten Vennootschap (Niederlande), Société à Responsabilité Limitée (Frankreich) bis zur Limited (Großbritannien) gegenüber. Oft müssen die Firmengründer tief in die Tasche greifen, ganz abgesehen vom enormen Zeitaufwand. Vor allem Export-Weltmeister Deutschland leidet unter den Details bei Gründung und Formalitäten.

Wie umfassend die teuren Pflichten bei einer Unternehmensgründung aussehen, zeigt eine aktuelle Studie der internationalen Anwaltskanzlei Baker & McKenzie in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Christoph Teichmann von der Universität Würzburg, die dem Handelsblatt exklusiv vorliegt. In Auftrag gegeben hat die Studie der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagebau (VDMA).

Der Verband hatte bereits im Jahr 2002 ausgewählte Unternehmen zur Europäischen Privatgesellschaft befragt. Das Ergebnis war eindeutig: 95 Prozent der Unternehmen gaben an, neue Tochtergesellschaften in EU-Mitgliedstaaten in Form einer EPG gründen zu wollen, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten. Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen (66 Prozent) würde eine EPG auch dann als Gesellschaftsform für neue Tochterunternehmen wählen, wenn die jeweiligen nationalen arbeits- und steuerrechtlichen Vorschriften Anwendung fänden. Laut der damaligen Umfrage haben 54 Prozent der Unternehmen sogar angegeben, bereits bestehende Tochtergesellschaften in eine EPG umwandeln zu wollen.

Im Rahmen der jetzt vorgelegten Studie wurden die Büros von Baker & McKenzie in Belgien, England, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Spanien, Schweden und Ungarn befragt. Das Kernergebnis der Umfrage: Mit Hilfe der EPG können kleine und mittlere Unternehmen den Großteil ihrer rechtlichen Kosten für die Gründung von Tochterunternehmen einsparen, die sie ansonsten bei der Wahl der jeweiligen nationalen Gesellschaftsform zahlen müssten.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Ein Beispiel aus der Studie

Ein Beispiel aus der Studie: Ein expandierendes kleines oder mittleres möchte in fünf ausländischen Staaten eine kleine Vertriebs- und Servicetochter gründen - in Belgien, England, Polen, Spanien und Schweden. Das führt zu Gründungskosten in Höhe von insgesamt 44 990 Euro. Davon entfallen allein auf die gesellschaftsrechtliche Beratung zur jeweiligen Rechtsform immerhin 16 000 Euro. Hinzu kommen laufende Kosten in Höhe von 16 500 Euro pro Jahr.

Mit Hilfe der Gesellschaftsform EPG könnte das Unternehmen im Optimalfall vier Fünftel der Beratungskosten für die Gründung einsparen - also 12 800 Euro - und müsste für die laufende Beratung statt 16 500 Euro pro Jahr nur 3 300 Euro pro Jahr zahlen. Damit spart das Unternehmen allein für die laufende Beratung 13 200 Euro, also wiederum vier Fünftel der Kosten. Dieses Beispiel zeigt: Die EPG stellt laut der Studie "für das expandierende KMU eine lohnende Alternative zur herkömmlichen GmbH dar. Vor allem mittelständische Unternehmen, die das Herzstück der deutschen Wirtschaft bilden, profitieren von den Vorteilen, die mit der EPG einhergehen."

Die Europäische Privatgesellschaft ist jedoch nur ein Teil des so genannten "Small Business Act" (SBA) den die Kommission Ende Juni vorlegen will. Ziel des gesamten Projekts ist es, Rechtsvorschriften zu vereinfachen und Verwaltungslasten für kleinere und mittlere Unternehm zu reduzieren. Die Befreiung von behördlichen Auflagen und Berichtspflichten soll dazu beitragen, Wachstumspotenziale freizusetzen. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen sind keine neuen Projekte der EU, an der EPG zum Beispiel werkelt Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy schon seit Jahren. Darüber hinaus umfasst der SBA neue Förderprogramme der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie das Ziel, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für kleine Dienstleister einzuführen.

Durch die Bündelung der gesamten Maßnahmen ergibt sich aber folgendes Problem: Die EPG ist nur ein Teil dieses gesamten Steuerpakets. In Steuerfragen ist jedoch die Zustimmung aller Regierungen nötig. Es nützt also erstmal wenig, dass die Europäische Privatgesellschaft parallel zu den bestehenden Gesellschaftsformen exisitieren könnte, da bereits Länder wie Großbritannien mit der britischen Limiteds sich skeptsich geäußert haben. Doch Frankreich, das im kommenden Halbjahr die EU-Präsidentschaft übernimmt, will die Steuerermäßigung vehement unterstützen und den "Small Business Act" durchsetzen.

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