Ein Beispiel aus der Studie: Ein expandierendes kleines oder mittleres möchte in fünf ausländischen Staaten eine kleine Vertriebs- und Servicetochter gründen - in Belgien, England, Polen, Spanien und Schweden. Das führt zu Gründungskosten in Höhe von insgesamt 44 990 Euro. Davon entfallen allein auf die gesellschaftsrechtliche Beratung zur jeweiligen Rechtsform immerhin 16 000 Euro. Hinzu kommen laufende Kosten in Höhe von 16 500 Euro pro Jahr.
Mit Hilfe der Gesellschaftsform EPG könnte das Unternehmen im Optimalfall vier Fünftel der Beratungskosten für die Gründung einsparen - also 12 800 Euro - und müsste für die laufende Beratung statt 16 500 Euro pro Jahr nur 3 300 Euro pro Jahr zahlen. Damit spart das Unternehmen allein für die laufende Beratung 13 200 Euro, also wiederum vier Fünftel der Kosten. Dieses Beispiel zeigt: Die EPG stellt laut der Studie "für das expandierende KMU eine lohnende Alternative zur herkömmlichen GmbH dar. Vor allem mittelständische Unternehmen, die das Herzstück der deutschen Wirtschaft bilden, profitieren von den Vorteilen, die mit der EPG einhergehen."
Die Europäische Privatgesellschaft ist jedoch nur ein Teil des so genannten "Small Business Act" (SBA) den die Kommission Ende Juni vorlegen will. Ziel des gesamten Projekts ist es, Rechtsvorschriften zu vereinfachen und Verwaltungslasten für kleinere und mittlere Unternehm zu reduzieren. Die Befreiung von behördlichen Auflagen und Berichtspflichten soll dazu beitragen, Wachstumspotenziale freizusetzen. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen sind keine neuen Projekte der EU, an der EPG zum Beispiel werkelt Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy schon seit Jahren. Darüber hinaus umfasst der SBA neue Förderprogramme der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie das Ziel, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für kleine Dienstleister einzuführen.
Durch die Bündelung der gesamten Maßnahmen ergibt sich aber folgendes Problem: Die EPG ist nur ein Teil dieses gesamten Steuerpakets. In Steuerfragen ist jedoch die Zustimmung aller Regierungen nötig. Es nützt also erstmal wenig, dass die Europäische Privatgesellschaft parallel zu den bestehenden Gesellschaftsformen exisitieren könnte, da bereits Länder wie Großbritannien mit der britischen Limiteds sich skeptsich geäußert haben. Doch Frankreich, das im kommenden Halbjahr die EU-Präsidentschaft übernimmt, will die Steuerermäßigung vehement unterstützen und den "Small Business Act" durchsetzen.
