Morgen beginnt in Berlin die größte deutsche Anwaltskonferenz. Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Hartmut Kilger, fordert für seine 148 000 Kollegen mehr Geld. Im Handelsblatt-Interview spricht er über seine konkreten Forderungen und die Qualität der Rechtsberatung.
DAV-Präsident Hartmut Kilger: „Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hat mit der Realität nichts mehr zu tun."
Herr Kilger, warum hat der Deutsche Anwaltstag das Motto "Die Anwaltschaft - auf der Seite der Freiheit" gewählt?
Die derzeitige Sicherheitsdebatte trifft die Anwaltschaft bis ins Mark. Statt Freiheit wird vor allem die Sicherheit im Kampf gegen den Terror betont. Das gefällt uns nicht, wir wollen die Freiheit stärken. Wir befürchten, dass sich Deutschland nicht nur zum Überwachungs-, sondern auch zum Gängelstaat entwickelt. Das war in den letzten 50 Jahren anders.
Inwiefern ist die Anwaltschaft bis ins Mark getroffen?
Nehmen Sie die Schweigepflicht der Anwälte. Aus Sicht unserer Mandanten ein wichtiges und hohes Rechtsgut. Darauf basiert das Vertrauen mit der Anwaltschaft. Doch der Gesetzgeber rüttelt an diesen Festen und höhlt die Schweigepflicht beispielsweise bei der Telefonüberwachung oder der heimlichen Onlinedurchsuchung immer weiter aus. Dies zeigen auch die Pläne für ein BKA-Gesetz. Das wollen wir nicht länger hinnehmen.
Ohne Sicherheit gibt es aber keine Freiheit.
Der Staat muss für Sicherheit sorgen. Das will auch die Anwaltschaft, und wir kritisieren das grundsätzlich nicht. Aber wenn der Staat in die Rechte der Bürger eingreift, dann muss er schon eine richtige Abwägung vornehmen. Das ist derzeit nicht der Fall.
Bewegt das Thema die Anwaltschaft wirklich?
Ja. Denn es betrifft nicht nur Strafverteidiger, sondern jede Rechtsanwältin, jeden Rechtsanwalt. Bei der Schweigepflicht im Interesse der Rechtsuchenden ist die Anwaltschaft nicht teilbar.
Interessieren sich die Anwälte nicht eher für die Neuregelung bei den Erfolgshonoraren?
Grundsätzlich dazu: Gebühren sind auch eine Frage der Freiheit. Der Zugang zum Recht ist nur mit einer leistungsfähigen und qualifizierten Anwaltschaft möglich.
Sind Sie mit der Regelung bei den Erfolgshonoraren zufrieden?
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Weichen in diese Richtung gestellt. Und es war richtig, dieses jahrzehntelange Tabuthema in der Anwaltschaft aufzubrechen. Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss ist der DAV zufrieden.
Die Anwaltschaft ist enttäuscht, dass sich seit 2004 an den Margen bei den gesetzlichen Gebühren nichts mehr geändert hat.
Das wollen wir ändern. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hat mit der Realität in bestimmten Bereichen nichts mehr zu tun.
Was stellen Sie sich konkret vor?
Die Anwälte haben einen erheblichen finanziellen Nachholbedarf. Allein seit 2004, dem Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, haben wir einen Preisverfall von acht Prozentpunkten. Wenn wir also nur auf demselben Level bleiben wollen wie im Jahr 2004, brauchen wir also acht Prozent. Die aktuelle Gebührentabelle stammt aber aus dem Jahre 1994! Der Preisindex ist seitdem um ca. 20 Prozentpunkte gestiegen, die Löhne und Gehälter um 30 Punkte.
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Sie fordern also eine Erhöhung der Gebühren um acht Prozent?
Nein, acht Prozent reichen nicht. Das wäre ja nur der Prozentsatz, um das Niveau von 2004 zu erreichen. Wir brauchen aber Gebühren, mit denen wir den Mandanten einigermaßen professionell vertreten können. Das können wir in vielen Fällen bei diesen Gebührensätzen doch gar nicht mehr. Die Anwaltschaft hat in den letzten Jahren mit Rationalisierung viel auffangen können. Die Talsohle ist für viele Anwälte aber jetzt erreicht. Vor allem bei den unteren Streitwerten muss etwas getan werden.
Wie viel fordern Sie denn jetzt?
Die Anwaltschaft ist keine Gewerkschaft, die jetzt in Tarifverhandlungen eintritt. Wir sind eben keine Lokomotivführer, die in Streik treten können, um Druck auszuüben.
Aber?
Wir wollen auf dem Anwaltstag Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine lineare Gebührenerhöhung vorschlagen, die mindestens das erreicht, was wir in den vergangenen 14 Jahren verloren haben. Vor allem in Bereichen wie dem Sozial- oder Asylrecht soll es aber noch einen erheblichen Aufschlag geben. Die Schwächsten fallen sonst bei den niedrigen Gebühren hinten runter. Das muss der Gesetzgeber einsehen. Wir halten eine durchschnittliche Anhebung um 15 Prozent für eine maßvolle Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung.
Kommen bei den höheren Gebühren nicht automatisch weniger Mandanten, da etliche sich die Beratung nicht mehr leisten können?
Wir müssen mit Leistung überzeugen. Für die Mandanten lohnt sich das. Wenn ich weiß, mein Anwalt leistet Maßarbeit, dann bin auch bereit, für die Leistung zu zahlen.
Die Gefahr, dass der Anwalt Maßanzugsgebühren nimmt und Stangenkonfektion abliefert, sehen Sie nicht?
Die Gefahr besteht in allen Berufen. Das spricht sich sehr schnell herum, wer abkassiert und keine Leistung bringt. Das regelt der Markt. Man sollte auch nicht vergessen, dass die Anwälte in den letzten Jahren immer mehr Geld und Zeit in Qualifizierung stecken. Immer mehr Anwälte bemühen sich um Fachanwaltsbezeichnungen.
Sie bekommen bald Konkurrenz durch nichtanwaltliche Berufe wie Architekten, die auch Rechtsberatung vornehmen dürfen. Ist die Anwaltschaft für den Wettbewerb gerüstet?
Die Anwaltschaft steht seit bestimmt 20 Jahren in einem umkämpften Markt. Wir müssen mit Qualität überzeugen. Wenn wir diese Qualität beim Mandanten abliefern, sehe ich für die Anwälte nicht schwarz. Nur Anwälte können, was Anwälte können.
Wie kann man Qualität bei den explodierenden Anwaltszahlen gewährleisten? Wird da nicht um jeden Preis prozessiert?
Wir haben zu viele Anwälte, keine Frage. Die Zuwachszahlen sind viel zu groß. Als ich 1972 anfing, gab es 28 000 Anwälte. Jetzt sind es bald 150 000. Wir fordern deshalb seit Jahren eine Reform der Juristenausbildung. Wenn man die Juristen mit zweitem Staatsexamen wirklich zum Anwalt ausbilden würde, hätten wir viel weniger Probleme. Wenn ich mir das Gros der Anwälte anschaue, mache ich mir aber um die Qualität keine Sorge.
