Privatpleitiers in Deutschland müssen einen entbehrungsreichen Weg gehen, bevor sie wieder schuldenfrei sind. Um diese neue Leben wesentlich früher zu erreichen, greifen insolvente Verbraucher immer öfter zu einem Trick: Sie verlagern ihren Wohnsitz nach Frankreich, insbesondere nach Elsass-Lothringen oder nach England. Das Insolvenzverfahren dauert dort nur läppische 18 Monate.
GARMISCH. Nicht umsonst steht auf dem heute beginnenden 4. Deutschen Insolvenzrechtstag die Reform des Verbraucherinsolvenzrechts auf der Agenda ganz oben. Die Schuldner suchen sich immer neue Schlupflöcher, die Gläubiger bleiben auf ihren Forderungen sitzen. Längst bieten in- und ausländische Beraterfirmen im Internet ihre Dienste an, um den Insolvenzflüchtlingen bei Wohnungssuche, Behördenanmeldungen und der Anwaltssuche unter die Arme zu greifen.
So heißt es etwa auf den Seiten von » Frankreich-insolvenz.de: "Droht private Insolvenz? ... Der von uns aufgezeigte Weg entschuldet Sie durch ein in Frankreich durchgeführtes und in Deutschland anerkanntes EU-Insolvenzverfahren in nur 12 - 18 Monaten." Und unter einer Internetadresse gibt es ein Komplettpaket für 990 Euro. Für England versprechen die Berater eine Schuldenbefreiung nach maximal zwölf Monaten. Neben dem Wohnsitzwechsel auf die Insel empfehlen die Schlepper insolventen Deutschen, dort zugleich eine Limited zu gründen. Das sei vor allem für Freiberufler interessant, weil sie dann als Angestellte ihrer eigenen Gesellschaft ohne Gläubigerzugriff weiter Geld verdienen könnten.
Diese und weitere Angebote haben sich unter deutschen Pleitiers natürlich längst herumgesprochen. "Ja, die Insolvenzflucht nimmt zu", sagt Gerrit Hölzle, Fachanwalt für Insolvenzrecht in Kevelaer. Das merke er daran, dass ihn vermehrt die Steuerberater der insolventen Verbraucher kontaktierten, um sich im französischen Insolvenzrecht beraten zu lassen. "Das ist allerdings mit meinem Berufsbild als Insolvenzverwalter nicht in Einklang zu bringen", blockt Hölzle Anfragen konsequent ab.
Keine Bedenken hat dagegen die französische Anwältin Emelie Wider aus der Kanzlei Epp, Gebauer & Kühl mit Sitz in Köln und Straßburg. "Offizielle Zahlen darüber, wie viele Deutsche ihren Wohnsitz nach Frankreich verlegt haben, gibt es nicht. Aber es dürften mehr als 500 sein - Tendenz steigend", schätzt Wider. Sie hat gerade einen Deutschen in der Berufungsinstanz eines Insolvenzgerichts in Metz durchgeboxt. Dieser war im Mai 2005 nach Frankreich gezogen, nachdem er sich mit ostdeutschen Immobilien verspekuliert und Schulden über fünf Mill. Euro angehäuft hatte. Doch seinen Insolvenzantrag wollte das Gericht erster Instanz in Metz nicht akzeptieren. Begründung: Der Schuldner habe trotz Wohnsitzwechsels seinen Lebensmittelpunkt nicht in Frankreich, sondern nach wie vor in Deutschland.
"Natürlich haben die Franzosen kein großes Interesse an dem einsetzenden Insolvenztourismus und prüfen deshalb scharf", berichtet der Oldenburger Insolvenzrichter Prof. Dr. Hans Heyer. -Ulrich Prinzipiell sei es aber so, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Frankreich für deutsche Gerichte bindend sei. Der Bundesgerichtshof hat dies bereits 2001 entschieden (Az.: IX ZB 51/00). "Grundsätzlich muss man die unterschiedlichen Rechtssysteme akzeptieren. Während die Franzosen vor der Insolvenzeröffnung eingehend prüfen, ob sich die Schuldner in der Vergangenheit redlich verhalten haben und bei einem positiven Ergebnis sofort entschulden, müssen sich insolvente Verbraucher in Deutschland über die sechsjährige Wohlverhaltensperiode bewähren, bis ihnen das Privileg einer Entschuldung zuteil wird", sagt Heyer.
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So liberal das französische Insolvenzrecht im internationalen Vergleich zunächst erscheint - auf deutsche Insolvenztouristen haben sich die Richter erster Instanz vor allem in den grenznahen Departements mittlerweile eingestellt. So lassen sie sich nicht nur den Mietvertrag vorlegen, sondern auch Strom-, Wasser-, Heizkosten- und Telefonabrechnungen. Wer dann in den Wintermonaten überhaupt nicht geheizt hat, von dem nehmen die Gerichte an, dass er sich gar nicht in Frankreich aufgehalten hat. "Einige Richter kontrollieren sogar die geführten Telefonate anhand der Einzelverbindungsnachweise.
Kommt dabei heraus, dass der Schuldner fast ausschließlich nach Deutschland telefoniert hat, gehen die Richter davon aus, dass der Lebensmittelpunkt eben nicht in Frankreich liegt", warnt Emelie Wider. In Straßburg sollen die Richter mittlerweile derart streng prüfen, dass erstinstanzlich kaum mehr ein deutscher Insolvenzflüchtling anerkannt wird. Das dann erforderliche Berufungsverfahren verzögert die erhoffte schnelle Entschuldung enorm. Und für insolvente Verbraucher, die in Deutschland noch im Grundbuch eingetragen sind, dürfte der Frankreich-Aufenthalt ohnehin wenig Sinn ergeben. Der Grund: Der französische Insolvenzverwalter muss die Immobilie zuerst veräußern, bevor das Gericht die Entschuldung ausspricht. Und das kann dauern.
Bei masselosen Verbraucherinsolvenzen ist eine kurzfristige Entschuldung in Frankreich aber durchaus realisierbar. Das Nachsehen haben dann die deutschen Gläubiger, die mit ihren Forderungen ausfallen. Rechtsanwalt Christoph Poertzgen aus dem Kölner Büro der Sozietät Linklaters rät den Gläubigern gleichwohl, nachzuhaken. "Soweit in diesem Zusammenhang Vermögenswerte ins Ausland transferiert werden, könnten Gläubiger grundsätzlich mit Hilfe einstweiligen Rechtsschutzes bzw. dem Anfechtungsgesetz ihre Vermögensinteressen sichern - soweit sie denn rechtzeitig von den Umzugsbestrebungen ihres Schuldners erfahren." Wer seinen Wohnsitz nach Frankreich oder England verlege, mache sich verdächtig. "Gläubiger, denen die Adressänderung mitgeteilt wird, sollten prüfen, ob sie kurzfristig in Deutschland einen Insolvenzantrag stellen können. Auf diese Weise bewahren sie sich zumindest noch die Chance, dass das Insolvenzverfahren doch in Deutschland eröffnet wird."
